Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Zeilsheim/Sindlingen: Schulbusverkehr Heinrich-Böll-Schule

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2015, ST 982

Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Schulbusverkehr Heinrich-Böll-Schule Im Schuljahr 1993/1994 wurde eine Schulbuslinie für Kinder aus Sindlingen und Zeilsheim, die einen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten nach § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG) haben, durch die Stadt Hattersheim eingerichtet. Hintergrund der Schulbuslinie war das fehlende Schulangebot im Frankfurter Westen auszugleichen. Betrieben wurde die Schulbuslinie seitens der MTV Main-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH. Mit dem Stadtschulamt der Stadt Frankfurt fand lediglich die Rückrechnung der Kosten der Schulbuslinie statt. Die MTV Verkehrsgesellschaft teilte dem Stadtschulamt zu Beginn des Schuljahres 2014/2015 mit, dass man die Linie nicht weiter betreibt. Die Kosten der Schulbuslinie übersteigen den Anspruch nach § 161 HSchG der einzelnen Schüler/innen seit einigen Jahren. Der Verwaltungsaufwand, der mit der Einrichtung einer Schulbuslinie einher geht (jährlich Ausschreibung etc.) lag auf Seiten der MTV. Ein zusätzliches Schulangebot im Frankfurter Westen ist durch die Eröffnung der IGS West mit Ganztagskonzept Profil 3 in 2014 geschaffen worden. Eine gymnasiale Oberstufe wird vom Friedrich-Dessauer-Gymnasium angeboten. Der Anspruch nach dem Hessischen Schulgesetz besteht nur, wenn die nächstgelegene aufnahmefähige Schule über 3.000 m vom Wohnort (innerhalb Frankfurts) entfernt ist. Übernommen werden dann bei positivem Anspruch und regelmäßigem Schulbesuch die Kosten in Höhe der CleverCard Frankfurt zum Kaufpreis bei Schuljahresbeginn (z.B. CleverCard 8fach Abbuchung € 414,40 im Schuljahr 2015/2016). Dies hat den Vorteil für die Schülerinnen und Schüler, dass sie auch in den Ferien kostenlos im ganzen Stadtgebiet unterwegs sein können. Damit den betroffenen Familien Zeit zur Umstellung bleibt, hat der Magistrat entschieden, die Schulbuslinie Sindlingen/Zeilsheim für das Schuljahr 2015/2016 für SchülerInnen, die nach § 161 HSchG einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schülerbeförderung haben, letztmalig weiter zu betreiben. Eine Beförderung ab dem Schuljahr 2016/2017 wird dann nicht mehr durch einen Schulbus erfolgen. Die Eltern der betroffenen Kinder wurden darüber informiert. Für neue Schülerinnen und Schüler gilt diese Regelung nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Februar 2015OFOF 1273/6Zeilsheim/Sindlingen: Schulbusverkehr Heinrich-Böll-SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. März 2015OMOM 3935Zeilsheim/Sindlingen: Schulbusverkehr Heinrich-Böll-SchuleDirektanregung
  3. 10. Juli 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 982Zeilsheim/Sindlingen: Schulbusverkehr Heinrich-Böll-Schule
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen