Toilette am Main Nizza am nördlichen Mainufer ganzjährig öffnen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die öffentliche Toilettenanlage am Main Nizza ganzjährig zu öffnen. Dies ist jedoch vertraglich an die Öffnungszeiten des Sommergartens gebunden, sodass die Toilettenanlage nur in den Sommermonaten geöffnet ist. In den Wintermonaten stehen mobile Toiletten als Alternative zur Verfügung.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Öffnungszeiten der öffentlichen Toilettenanlage neben dem Main Nizza sind an die Öffnungszeiten des Sommergartens Nizza vertraglich gebunden. Demzufolge ist die öffentliche Toilettenanlage vom 01.03. bis 31.10. eines Jahres während der täglichen Öffnungszeiten des Sommergartens (10.00 Uhr bis 23.00 Uhr) geöffnet. Lediglich in den Wintermonaten vom 01.11. bis 28./29.02. ist die öffentliche Toilettenanlage geschlossen. Für die Besucher des Mainufers stehen etwa 100 Meter flussaufwärts zwei mobile Toiletten zur Verfügung, welche ganzjährig geöffnet sind. Diese bieten sowohl in den hochfrequentierten Sommermonaten eine zusätzliche Alternative zur Toilettenanlage neben dem Main Nizza als auch in den weniger frequentierten Wintermonaten als Ersatz. Für die 4 Wintermonate in denen die Toilettenanlage am Main Nizza geschlossen ist, sind die ganzjährig geöffneten DIXI-Anlagen ausreichend.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. April 2024OFOF 1241/1Toilette am Main Nizza am nördlichen Mainufer ganzjährig öffnenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. April 2024OMOM 5413Toilette am Main Nizza am nördlichen Mainufer ganzjährig öffnenDirektanregung
- 13. Januar 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 96Toilette am Main Nizza am nördlichen Mainufer ganzjährig öffnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab