Schadhafte Mauer am Alten Ginnheimer Friedhof - Schulwegsicherung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 968
Betreff: Schadhafte Mauer am Alten Ginnheimer Friedhof - Schulwegsicherung Der Anregung wird entsprochen. Eine gutachterliche Überprüfung ergab, dass die Klinkenmauer nicht mehr standsicher ist. Der weiter unten liegende Teil, als Bruchsteinmauerwerk ausgebildet, gilt derzeit als standsicher. Der Magistrat wird zeitnah ein Konzept zum Abbruch und Neuaufbau der Mauer in die Wege leiten. Der Schulweg wurde mittels Beschilderung durch die Grünanlage geleitet. Aus verkehrsrechtlichen Gründen kann der Sperrzaun nicht bis an den Straßenrand gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 14. April 2016OFOF 5/9Schadhafte Mauer am Alten Ginnheimer Friedhof - SchulwegsicherungOrtsbeiratsantrag · BFF
- 28. April 2016OMOM 2Schadhafte Mauer am Alten Ginnheimer Friedhof - SchulwegsicherungDirektanregung
- 18. Juli 2016Sie sind hierSTST 968Schadhafte Mauer am Alten Ginnheimer Friedhof - SchulwegsicherungStellungnahme
- 25. Juli 2016Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 986Bauaushub in den Oberräder FeldernStellungnahme
- 18. August 2016OFOF 87/9Schadhafte Mauer am Alten Ginnheimer FriedhofOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab