Der Fußgängerüberweg an der Hafenstraße / Ecke Speicherstraße muss sicherer werden
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.07.2010, ST 968
Betreff:
Der Fußgängerüberweg an der Hafenstraße / Ecke Speicherstraße muss sicherer werden
Zu 1:
Der Anregung wird versuchsweise entsprochen.
Zu 2:
Der Fußgängerverkehr wird an signalisierten Übergängen mit einer Signalbildregelung Rot-Grün geregelt. Die Grünzeiten für Fußgänger werden so bemessen, dass Fußgänger, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. In der Regel erhält der Fußgänger jedoch eine längere Grünzeit.
Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn vom Rand aus betreten werden. Fußgänger, die sich beim Farbwechsel bereits auf der Fahrbahn befinden, haben auch bei Rot noch ausreichend Zeit, die Fahrbahn gefahrlos zu verlassen. Nach Ende der Freigabezeit wird dementsprechend die so genannte Fußgängerschutzzeit gestartet. Fahrzeuge, die aus feindlichen Richtungen die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten auch in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt, wobei im Normalfall nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) 1,2 m/s Räumgeschwindigkeit angesetzt wird.
Das Fußgängergrün hat somit die Funktion eines Startlichts. Es zeigt demnach nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden soll, sondern die Zeit, in der losgegangen werden darf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2010OFOF 623/1Der Fußgängerüberweg an der Hafenstraße/Ecke Speicherstraße muss sicherer werdenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. April 2010OMOM 4092Der Fußgängerüberweg an der Hafenstraße/Ecke Speicherstraße muss sicherer werdenDirektanregung
- 12. Juli 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 968Der Fußgängerüberweg an der Hafenstraße / Ecke Speicherstraße muss sicherer werdenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab