Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 960
Betreff: Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in Harheim Wie in der Stellungnahme vom 11.8.2014, ST 996, zugesagt, hat der Magistrat geprüft, ob eine Verlegung der Bushaltestelle "Rathaus Harheim" möglich ist. Die Prüfung hat ergeben, dass es aufgrund der engen Platzverhältnisse sowohl auf den Gehwegen als auch auf der Fahrbahn in der Mitte Harheims keinen alternativen Standort gibt. Die Gehwege sind so schmal, dass eine Wartehalle nur bei Bau eines Buskaps aufgestellt werden könnte. Ein Buskap hätte aber wiederum zur Folge, dass ein Begegnungsverkehr Bus/Bus oder Bus/Müllfahrzeug bzw. LKW im Haltestellenbereich nicht mehr möglich wäre. In Kurvenbereichen sollten aufgrund der mangelhaften Sichtverhältnisse grundsätzlich keine Haltestellen errichtet werden. Hinzu kommt eine dichte Abfolge von Grundstückszufahrten, die an anderer Stelle eine vollständig barrierefrei ausgebaute Bushaltestelle von zwölf Metern Länge nicht zulässt. Bei der Ortsbesichtigung wurde auch der aktuelle Standort der Haltestelle erneut bewertet. Die Haltestelle ist barrierefrei ausgebaut, der Gehweg ist für eine Standard-Wartehalle jedoch zu schmal. Es ließe sich höchstens eine schmale Wartehalle mit schmalen Seitenteilen oder ggf. ein Dach, das an die Hauswand zu montieren wäre, realisieren. Beides wäre nach Süd-Westen geöffnet, d.h. der Wetterschutz wäre in jedem Fall mangelhaft. Hinzu kommt, dass an der Hauswand, vor der die Wartehalle zu errichten wäre, eine große Werbetafel angebracht ist. Die Hauseigentümer sind nach ersten Sondierungsgesprächen mit einer Entfernung der Werbetafel nicht einverstanden. Ebenso ist davon auszugehen, dass die Hauseigentümer das Anbringen eines Daches an ihrem Gebäude ablehnen werden. (Die Haltestelle "Rathaus Harheim" liegt vor zwei Häusern. Für eine schmale Wartehalle oder ein Dach würde nur das linke Haus in Frage kommen, da das rechte Haus auch im Erdgeschoss Fenster zur Haltestelle hin hat.) Problemlos ließe sich eine Bank im Haltestellenbereich aufstellen. Diese Sitzgelegenheit, die ggf. auch Nicht-Fahrgästen zur kurzen Ruhepause dienen kann, bietet natürlich keinen Witterungsschutz, stellt aber trotzdem eine Komfortverbesserung am "Rathaus Harheim" dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2011STST 949Errichtung einer Überdachung für Bushaltestelle in Harheim an der Buslinie 28Stellungnahme
- 22. April 2014OFOF 155/14Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in HarheimOrtsbeiratsantrag · SPD
- 5. Mai 2014OMOM 3064Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in HarheimDirektanregung
- 11. August 2014STST 996Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in HarheimStellungnahme
- 3. Juli 2015Sie sind hierSTST 960Errichtung einer Überdachung an der Bushaltestelle der Buslinie 28 in HarheimStellungnahme
- 28. August 2017OFOF 90/14Bushaltestelle „Harheim-Rathaus“ vor Winkelgasse 2Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 11. September 2017OMOM 2076Bushaltestelle „Rathaus Harheim“ vor Winkelgasse 2Direktanregung
- 23. Oktober 2017Antwort des Magistrats · nach 324 WochenSTST 2078Bushaltestelle "Rathaus Harheim" vor Winkelgasse 2Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab