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Lärm- und Feinstaubbelastung in der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Römerstadt

Vorlagentyp: STMagistrat
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2008, ST 960

Betreff:

Lärm- und Feinstaubbelastung in der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Römerstadt

Zu Frage 1:

Luftmessungen

Die Luftmessungen in Frankfurt am Main werden vom Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) in eigener Zuständigkeit durchgeführt. Die Größe und die Struktur des Messnetzes erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, welches die Luftqualitätsrichtlinien der EU umsetzt. Somit stehen keine weiteren Messkapazitäten zur Verfügung. Die Standorte für die bereits vom HLUG im Stadtgebiet betriebenen Messstationen wurden so gewählt, dass deren charakteristische Belastungssituation auch für ähnliche Standorte andernorts repräsentativ ist. So sind die Standorte Frankfurt-Höchst am Höchster Bahnhof und Frankfurt-Ost in der Hanauer Landstraße für die städtische Hintergrundbelastung repräsentativ. Wir gehen davon aus, dass die Luftschadstoffkonzentrationen in der Römerstadt mit diesen Standorten vergleichbar sind. Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub beispielsweise werden nach Auskunft des HLUG ausschließlich in Straßen mit hohem Verkehrsaufkommen und geschlossener Randbebauung (z. B. in der Friedberger Landstraße) erwartet. Zur Reduzierung der Luftbelastung in Frankfurt am Main befindet sich der Magistrat derzeit mit dem Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz in einem Abstimmungsprozess zur Fortschreibung des Aktionsplans Frankfurt am Main 2005. Mit dem fortgeschriebenen Aktionsplan werden die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Umweltzone in Frankfurt am Main ab Oktober 2008 geschaffen. Dabei ist das primäre Ziel die Reduzierung der Feinstaubbelastung, um langfristig die Grenzwerte aus dem Jahr 2005 einzuhalten. Gleichzeitig soll mit dieser Maßnahme auch die Stickstoffdioxidkonzentration im Stadtgebiet reduziert werden. Die Römerstadt befindet sich innerhalb der Umweltzone. Wenn die Maßnahme umgesetzt wird, wird auch eine Reduzierung der Luftschadstoffe in der Römerstadt erwartet.

Lärmmessungen

Der Magistrat wird vor den Sommerferien 2008 eine Lärmmessung auf der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Römerstadt durchführen. Der Ortsbeirat 8 wird zu gegebener Zeit über das Ergebnis dieser Lärmmessung informiert.

Zu Frage 2:

Nach Auskunft des Umweltbundesamtes ist in allen Betrachtungen zur Geschwindigkeitsbegrenzung der aktuelle Befolgungsgrad anzusetzen. Da die Kontrolldichte nie das erforderliche Maß zu einem hohen Befolgungsgrad erreichen dürfte, sind niedrige Werte < 50% realistisch. Zielsetzung und konsequente -- auch bauliche -- Durchführung der Maßnahme sind sehr unterschiedlich, so dass die Wirkung allein deshalb wenig verallgemeinerungsfähig ist. Außerdem gibt es bleibende Kenntnislücken bei der Wirksamkeitsabschätzung. Der Grund für die Ausweisung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ist häufiger die Lärmminderung als ein erwarteter Luftschadstoffminderungseffekt. Beim Schadstoff Feinstaub tritt im Innerortsbereich der theoretisch erwartete Minderungseffekt in erster Linie bei Abrieb und Wiederaufwirbelung auf, für die bei den Emissionsfaktoren ohnehin große Unsicherheiten bestehen. Bei den Stickoxiden sind die erzielbaren Minderungen höher. Über die Wirksamkeit der Maßnahme findet man Angaben um minus 3 bis 5%, bei Feinstaub um 2 bis 3%.

Im Rahmen der Sanierung der Rosa-Luxemburg-Straße wird u. a. für den Bereich der Römerstadt ein schalltechnisches Gutachten erstellt. In diesem Gutachten werden sowohl die Schallimmissionsbelastungen der Bewohner als auch die Wirkungen von Lärmschutzmaßnahmen ermittelt. Es besteht die Möglichkeit, im Gutachten auch die Auswirkungen von Geschwindigkeitsreduzierungen auf die Schallimmissionsbelastung zu ermitteln.

Zu Frage 3

Eine Stellungnahme zu Frage 3 kann derzeit nicht abgegeben werden. Es sind noch Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachämtern notwendig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Februar 2008OFOF 264/8Lärm- und Feinstaubbelastung in der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der RömerstadtOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 13. März 2008OMOM 2108Lärm- und Feinstaubbelastung in der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der RömerstadtDirektanregung
  3. 9. Juni 2008Sie sind hier
    STST 960Lärm- und Feinstaubbelastung in der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der Römerstadt
    Stellungnahme
  4. 25. November 2008Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1668Lärm- und Feinstaubbelastung in der Rosa-Luxemburg-Straße in Höhe der RömerstadtStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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