Verkehrsführung Windeckstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat lehnt den Vorschlag ab, das Linksabbiegen von der Windeckstraße in die Sonnemannstraße zu verbieten, da dies bauliche Maßnahmen erfordern würde, die nicht finanziert sind. Zudem wird befürchtet, dass die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird und die Maßnahme keine Entlastung der Windeckstraße bewirken würde.
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Windeckstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Verwahrlostes Grundstück an der Kreuzung Windeckstraße/Ostendstraße entmüllen09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Einrichtung von bespielbaren Straßen in Bornheim und im Ostend14.10.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Bericht zu Verkehrsplanungen im Ortsbezirk04.02.2022 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Windeckstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Das Linksabbiegen von der Windeckstraße in die Sonnemannstraße zu verbieten, indem das Verkehrszeichen 209 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "vorgeschriebene Fahrtrichtung rechts" aufgestellt wird, ist nicht sinnvoll. Um es durchzusetzen bedürfte es einer baulichen Maßnahme in der Sonnemannstraße (Verbindung des Mittelstreifens), die nicht vorgesehen ist, für die daher auch keine finanziellen Mittel im Haushaltsplan der Stadt vorgesehen sind. Würde die Baumaßnahme umgesetzt werden, ist zu befürchten, dass Verkehrsteilnehmende rechts in die Sonnemannstraße abbiegen, um dann an der nächsten Möglichkeit einen U-Turn durchzuführen. Erfahrungsgemäß kommt es dadurch zu Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit. Zudem bezweifelt der Magistrat, dass sich durch die Maßnahme die Windeckstraße verkehrlich entlasten lässt. Der Magistrat hat darum eine Änderung der Verkehrsführung in der Windeckstraße (Drehung der Einbahnstraße im Abschnitt nördlich der Ostendstraße) geprüft. Diese Verkehrsführungsänderung in der Windeckstraße ist ebenfalls nicht sinnvoll. Durch die dort ansässige Druckerei kommt es immer wieder zu An- und Abtransport von Papier, beziehungsweise Büchern. Die Anlieferung erfolgt mittels Sattelschlepper. Eine Drehung der Verkehrsführung im nördlichen Teil der Windeckstraße würde zu einer Verlagerung des Verkehrs in die Ostendstraße führen. Aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Ostendstraße durch das versetzte Parken ist hier mit erheblichen Beeinträchtigungen des Lieferverkehrs auch für die anderen in der Windeckstraße ansässigen Geschäfte zu rechnen. Das Quartier könnte auch durch die Anwohnerinnen und Anwohner lediglich noch durch den niveaugleich ausgebauten östlichen Teil der Ostendstraße erreicht werden, was zu einer erheblichen Steigerung der Verkehrsbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner in diesem Bereich führt. Weiterhin müsste beim "Umdrehen" der Verkehrsführung die Lichtsignalanlage Hanauer Landstraße/Zobelstraße/Windeckstraße (H2) angepasst und umgebaut werden. Ebenfalls müssten im Kreuzungsbereich die Kurvenradien an die neue Verkehrsführung angepasst werden. Mit der derzeitigen baulichen Verkehrsführung ist ein Einbiegen eines Sattelzuges auf die Hanauer Landstraße in Fahrtrichtung Sonnenmannstraße nicht möglich. Daher kann der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2020OFOF 455/4Verkehrsführung WindeckstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 16. Juni 2020OMOM 6144Verkehrsführung WindeckstraßeDirektanregung
- 25. September 2020STST 1712Verkehrsführung WindeckstraßeStellungnahme
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 959Verkehrsführung WindeckstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab