Frankfurter Westen: Befahrbarkeit von landwirtschaftlichen Wegen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf eine Anfrage zur Befahrbarkeit landwirtschaftlicher Wege im Frankfurter Westen reagiert. Er bittet um genauere Ortsangaben, um die Situation vor Ort zu prüfen und kündigt an, bei Wildwuchs, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, die Eigentümer:innen anzuschreiben.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu
- Dem Magistrat ist die beschriebene Situation nicht bekannt. Überdies ergibt sich die genaue Lage der Wege nicht aus der Anfrage. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat daher um genaue Ortsangaben, um die Lage vor Ort prüfen zu können. Zu
- Bei vorhandenem Wildwuchs, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, schreibt der Magistrat entsprechend die Eigentümer:innen an und fordert zum Rückschnitt auf; bei öffentlichen Flächen wird der Magistrat selbst tätig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021OFOF 303/6Frankfurter Westen: Befahrbarkeit von landwirtschaftlichen WegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Januar 2022VV 274Frankfurter Westen: Befahrbarkeit von landwirtschaftlichen WegenAnfrage
- 19. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 958Frankfurter Westen: Befahrbarkeit von landwirtschaftlichen WegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab