Frankfurter Westen: Befahrbarkeit von landwirtschaftlichen Wegen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, dass der Magistrat sich zur Befahrbarkeit landwirtschaftlicher Wege im Frankfurter Westen äußert. Dies ist wichtig, um den Landwirten den Zugang zu ihren Feldern zu ermöglichen und die Ernte sicherzustellen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten sich zu folgendem Aspekt zu äußern: Im Frankfurter Westen existieren einige wenige Landwirte, die regelmäßig ihre gepachteten Ländereien per Traktor unter Einsatz entsprechender Anbauteile erreichen müssen. Dabei verwenden die Landwirte häufig Traktorenwege zu den Felder. In diesem Zusammenhang drängen sich folgende Fragen auf: - Nach Aussage der Landwirte sind große Teile der vorgesehenen Traktorenwege nicht/ nicht gut befahrbar, da entsprechende Hecken, Bäume die Fahrwege bewuchsen. Ist diese Problematik dem Magistrat bekannt? - Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um die verwucherten Traktorenwege (teilweise auch Bewuchs von Privatgrundstücken) zunächst davon zu befreien und anschließend dauerhaft freizuhalten.
Begründung
Einige Landwirte sind auf den Ortsbeirat zugekommen und haben oben genannte Problematiken geäußert. Die Landwirtschaft ist gerade in einer Metropolregion als besonders schützenswert anzusehen, weshalb die Landwirte über frei Zufahrtswege verfügen sollten. Nur so kann sichergestellt werden, dass eine entsprechende Ernte eingesammelt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 303/6Frankfurter Westen: Befahrbarkeit von landwirtschaftlichen WegenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Januar 2022VV 274Frankfurter Westen: Befahrbarkeit von landwirtschaftlichen WegenAnfrage
- 19. April 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 958Frankfurter Westen: Befahrbarkeit von landwirtschaftlichen WegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme