Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von Zebrastreifen
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Zusammenfassung
Die Verlegung des temporären Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Kronberger Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße wird abgelehnt, da dies die Sicherheit für Fußgänger beim Überqueren der Straße erhöht. Es wird befürchtet, dass Fahrzeuge auf dem temporären Fußweg anhalten und dadurch weitere Verkehrssicherheitseinbußen entstehen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Kronberger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Freihalten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leih-fahrrädern und E-Scootern04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Frei halten des Gehwegs am Grüneburgweg/Ecke Reuterweg von ordnungswidrig abgestellten Leihfahrrädern und E-Scootern11.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend23.09.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Kronberger Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei Verlegung des temporären Fußgängerüberwegs an die Kreuzung Kronberger Straße/Freiherr-vom-Stein-Straße erhöht sich die Gefahr für zu Fuß Gehende beim Überqueren der Straße. Dies liegt insbesondere daran, dass sich Fahrzeuge aus der Kronberger Straße kommend in die Freiherr-vom-Stein-Straße (sowohl in Fahrtrichtung Süden als auch Norden) hineintasten und deshalb auf dem temporären Fußweg anhalten. Die dortigen Fahrradbügel müssten beidseitig entfernt werden, um eine Aufstellfläche zu schaffen. Dies führt erfahrungsgemäß wiederum zu Fehlverhalten von einzelnen Fahrzeugführenden, die die Fläche zum Abstellen des Fahrzeuges nutzen. Hier entstehen weitere Verkehrssicherheitseinbußen. Im Übrigen würden auch durch die Verlegung beidseitig Parkplätze entfallen, da das Halten im Fünf-Meter-Bereich an Kreuzungen nicht erlaubt ist. Der Anregung kann aus den genannten Gründen nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2021OFOF 1303/2Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von ZebrastreifenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. Januar 2021OMOM 7081Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von ZebrastreifenDirektanregung
- 30. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 955Kronberger Straße/Ecke Liebigstraße - Verlegung von ZebrastreifenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab