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Anwohnerparken in Ginnheim

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant die Einführung des Bewohnerparkens in Ginnheim in zwei Stufen. Zunächst sollen bestehende Zonen bewirtschaftet werden, gefolgt von der Einführung neuer Zonen, die aufgrund von Überwachungsmangel bisher nicht umgesetzt werden konnten. Ziel ist es, den Parkdruck zu regulieren und die Bürgerbeteiligung zu fördern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Änderungen beim Bewohnerparken werden in zwei Stufen umgesetzt. Es wird auf den Bericht des Magistrats B 299 vom 16.08.2019 verwiesen und im Folgenden daraus zitiert:

"In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden Zonen (37 Zonen) einzuführen." [...] "In der zweiten Stufe soll das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingerichtet werden konnten." [...] "Es dient zur Kenntnis, dass von der Straßenverkehrs-Ordnung die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Formen der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss."

Erst wenn beide Stufen umgesetzt sind, kann entschieden werden, ob und wenn ja, wo noch weitere Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Januar 2023OFOF 422/9Anwohnerparken in GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 19. Januar 2023OMOM 3386Anwohnerparken in GinnheimDirektanregung
  3. 17. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 950Anwohnerparken in Ginnheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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