Ausweisung eines Speierlingbaumes als Naturdenkmal
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 948
Betreff: Ausweisung eines Speierlingbaumes als Naturdenkmal Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur von besonderer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit. Das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, hat die Anregung des Ortsbeirates zur Begutachtung aufgenommen und wird die abschließende Entscheidung zu gegebener Zeit treffen. Im Hinblick auf die mit einer Ausweisung verbundene Aufgabenübernahme hinsichtlich der Überwachung und Pflege bedarf eine Entscheidung einer gründlichen Vorbereitung, die ggf. mit einer baumgutachterlichen Stellungnahme verbunden ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. April 2015OFOF 438/12Ausweisung eines Speierlingsbaumes als NaturdenkmalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. April 2015OMOM 4106Ausweisung eines Speierlingbaumes als NaturdenkmalDirektanregung
- 29. Juni 2015Sie sind hierSTST 948Ausweisung eines Speierlingbaumes als NaturdenkmalStellungnahme
- 5. Mai 2017OFOF 164/12Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Mai 2017OMOM 1674Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?Direktanregung
- 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 1331Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab