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Ausweisung eines Speierlingbaumes als Naturdenkmal

Vorlagentyp: STMagistrat
120 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2015, ST 948

Betreff: Ausweisung eines Speierlingbaumes als Naturdenkmal Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur von besonderer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit. Das Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, hat die Anregung des Ortsbeirates zur Begutachtung aufgenommen und wird die abschließende Entscheidung zu gegebener Zeit treffen. Im Hinblick auf die mit einer Ausweisung verbundene Aufgabenübernahme hinsichtlich der Überwachung und Pflege bedarf eine Entscheidung einer gründlichen Vorbereitung, die ggf. mit einer baumgutachterlichen Stellungnahme verbunden ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. April 2015OFOF 438/12Ausweisung eines Speierlingsbaumes als NaturdenkmalOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 24. April 2015OMOM 4106Ausweisung eines Speierlingbaumes als NaturdenkmalDirektanregung
  3. 29. Juni 2015Sie sind hier
    STST 948Ausweisung eines Speierlingbaumes als Naturdenkmal
    Stellungnahme
  4. 5. Mai 2017OFOF 164/12Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  5. 19. Mai 2017OMOM 1674Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?Direktanregung
  6. 31. Juli 2017Antwort des Magistrats · nach 120 WochenSTST 1331Was steht der Ausweisung des markanten Speierlingbaums am Riedberg als Naturdenkmal entgegen?Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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