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Nicht alles ist förderwürdig

Vorlagentyp: STMagistrat
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat zwei Förderanträge im Rahmen des Programms "Bürgerengagement für den Klimaschutz" abgelehnt. Die Ablehnungen basieren auf unzureichender Einhaltung der Förderkriterien und der kurzfristigen Einreichung der Anträge. Die erwarteten Ergebnisse sind eine klare Kommunikation der Förderkriterien und die Verbesserung zukünftiger Anträge.

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Stellungnahme des Magistrats

Im Rahmen des Förderprogramms "Bürgerengagement für den Klimaschutz" wurden folgende zwei Förderanträge vom Magistrat - Energiereferat - abgelehnt: Förderantrag "Stadtwandeln in Frankfurt am Main" Hauptursache für Ablehnung: Antragsteller mit verbindlichem Projektstarttermin hat den Förderantrag zu kurzfristig beim Energiereferat eingereicht. In der Konsequenz ist die Höhe der förderfähigen Kosten deutlich geringer ausgefallen als vom Antragsteller erwartet. Der Antragsteller hat nach Abwägung von Aufwand/Nutzen für sich entschieden, seinen Förderantrag zurückzuziehen. Dementsprechend ist eine Beurteilung mit Hilfe der Bewertungsmatrix durch das Energiereferat nicht mehr erfolgt. Förderantrag "Frankfurter Garten Aquaponik" Hauptursache für Ablehnung: Antragsteller hat mit der eingereichten Projektbeschreibung die Förderkriterien der Richtlinie inhaltlich nicht ausreichend erfüllt: Laut Bewertungsmatrix hat das Projekt 42 von 100 möglichen Punkten erreicht. Insbesondere die Kriterien der "Umsetzbarkeit" und "Übertragbarkeit" sind kaum erfüllt; hinzukommen deutliche Schwachstellen bei den Kriterien "Nachbarschaft" und "CO2-Einsparung/Ausbau EE". Ergänzend hierzu der Auszug aus der schriftlichen Absage: "Sie haben uns ein spannendes Projekt beschrieben, das in unterschiedlichen Aspekten positive Effekte aufweisen kann (wie etwa Luftreinhaltung, Umweltschutz, Artenschutz, Klimaanpassung etc.). Was allerdings die in unserer Förderrichtlinie unter Punkt 4 aufgeführten Bewertungskriterien konkret angeht, hat unsere Prüfung ergeben, dass Ihr Projekt nicht die erforderliche Punktzahl erreicht hat und wir Ihnen somit leider keine Beihilfe aus dem Energiereferat gewähren können." zu 3 (Stand: 11.11.2020): Von den 7 damals noch nicht abgeschlossenen Projekten konnten mittlerweile 6 Projekte umgesetzt werden, sowohl was das Klimaschutzvorhaben als auch was das Verwaltungsverfahren (Prüfung des Verwendungsnachweises) anbelangt. Das siebte Projekt ("Werkstatt-Kurse für Holzreparaturen und Upcycling") wird laut Antragsteller bis 30. November 2020 umgesetzt. Der dazugehörige Verwendungsnachweis ist am 31. Dezember 2020 fällig.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. März 2020BB 100Förderprogramm „Bürgerengagement für den Klimaschutz“Magistratsbericht
  2. 9. Oktober 2020OFOF 1213/2Nicht alles ist förderwürdigOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 26. Oktober 2020VV 1796Nicht alles ist förderwürdigAnfrage
  4. 15. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    STST 93Nicht alles ist förderwürdig
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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