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Vorsicht Blendgefahr

Vorlagentyp: STMagistrat
27 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 926

Betreff: Vorsicht Blendgefahr Zwischen dem Römischen Ring und dem Kreuzungspunkt Friedrich-Naumann-Straße / Am Dammgraben liegen mehr als 70 Meter Luftlinie. Darüber hinaus besteht zwischen den genannten Straßen ein Höhenunterschied von rund 3 Metern. Bauliche Maßnahmen im Bereich des Römischen Rings in der Zufahrt zu den beiden Tiefgaragen sind aufgrund der am Ende der Straße befindlichen Treppenanlage zu den tieferliegenden Gehwegen der Straße der Nationen kaum zu realisieren. Dies gilt auch für Sichtschutzblenden an der Einmündung der Friedrich-Naumann-Straße in der Straße Am Dammgraben. Der Magistrat sieht daher keine sinnvollen Maßnahmen, welche von den jeweiligen Hausverwaltungen ergriffen werden können, um mögliche Blendungen auszuschließen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. November 2017OFOF 448/2Vorsicht BlendgefahrOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 19. Februar 2018OMOM 2749Vorsicht BlendgefahrDirektanregung
  3. 18. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 Wochen
    STST 926Vorsicht Blendgefahr
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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