Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 924
Betreff: Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32 Der Magistrat hat den Sachverhalt eingehend geprüft. Wenn an der gewünschten Stelle ein Sommergarten gewünscht wird, ginge dies nur über die Rodung aller Gehölze und mit einem separaten Schutz der vorhanden Bäume und deren Wurzeln. Die Rodung der Gehölze und das damit verbundene Auflösen der Grünfläche, bedürfte der Einbindung des Ortsbeirates und eines Stadtverordnetenbeschlusses. Die entstehenden Wertverluste der Gehölze und die Kosten für die Ausführung wären bei einer Rodung durch den Verursachenden zu tragen. Unter Abwägung aller Interessen und der Verhältnismäßigkeit kann der Magistrat der Anregung daher nicht entsprechen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2018OFOF 498/2Grünstreifen vor Grempstraße 32Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 19. Februar 2018OMOM 2752Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32Direktanregung
- 18. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 924Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab