Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32
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Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2752 entstanden aus Vorlage: OF 498/2 vom 01.02.2018
Betreff: Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßgaben der Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32 an den Betreiber der in dem Haus befindlichen Bar zur Nutzung als Sommergarten, bei Erhalt der Bäume und ohne weitere Bodenversiegelung, überlassen werden kann. Sollte eine Überlassung aus Sicht des Magistrats möglich sein, so wird um direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber der Bar gebeten; der Ortsbeirat 2 kann gegebenenfalls bei der Kontaktaufnahme helfen. Das finale Konzept ist dem Ortsbeirat 2 vorzustellen.
Begründung: Anfrage des Betreibers der Bar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Februar 2018OFOF 498/2Grünstreifen vor Grempstraße 32Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 19. Februar 2018Sie sind hierOMOM 2752Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32Direktanregung
- 18. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 924Grünstreifen vor dem Haus Grempstraße 32Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats