Ortsbegehung Wittelsbacher Allee/Waldschmidtstraße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 924
Betreff: Ortsbegehung Wittelsbacher Allee/Waldschmidtstraße Die Entscheidung, welche konkreten Standorte für stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen ausgewählt werden, erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizei und der Kommission zur Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten (KEBU) anhand der jeweils aktuellen Gegebenheiten an den einzelnen Örtlichkeiten. Zu beachten ist dabei der Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der vorschreibt, dass die Überwachung hauptsächlich an Unfallschwerpunkten stattfinden darf. Laut Aussage der Polizei ist für die genannte Kreuzung im Zeitraum von Januar 2011 bis März 2014 kein Unfall unter Beteiligung eines minderjährigen Fußgängers bekannt. Es liegt an der genannten Kreuzung auch kein rotlicht- oder geschwindigkeitsbedingter Unfallschwerpunkt vor. Deshalb wird von der Errichtung einer stationären Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage im Bereich Wittelsbacher Allee/Waldschmidtstraße abgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2014OFOF 379/4Ortsbegehung Wittelsbacher Allee/WaldschmidtstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 13. Mai 2014OMOM 3146Ortsbegehung Wittelsbacher Allee/WaldschmidtstraßeDirektanregung
- 18. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 924Ortsbegehung Wittelsbacher Allee/WaldschmidtstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab