Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.06.2009, ST 923
Betreff:
Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
Der Magistrat wird im Sinne der Anregung an das Hessische Amt für Straßen- und Verkehrswesen herantreten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. März 2009OFOF 1139/6Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle ZeilsheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. April 2009OMOM 3172Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle ZeilsheimDirektanregung
- 22. Juni 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 923Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle ZeilsheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab