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Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim

Vorlagentyp: OFCDU
12 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Täglich und im zunehmenden Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen LKW Verkehr ausgelegt sind, müssen diese oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr. Insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen der Hofheimer Straße/ Alt-Zeilsheim/ Pfaffenwiese, wie auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim im Verkehrsbereich Pfaffenwiese/ Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg/Alt-Zeilsheim/Hofheimer Straße kommt zu solchen gefährlichen Situationen. Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen der B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren, entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, über die Straße B40a und die Höchster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, so dass keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim für Schwerlasttransporter besteht. Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie auch an der Pfaffenwiese und der Höchster-Farben-Straße.

Inhalt

Antrag vom 30.03.2009, OF 1139/6

Betreff:

Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten die zuständige Behörde damit zu beauftragen, zwischen der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und Höchst sowie von der Jahrhunderthalle in Richtung Zeilsheim eine entsprechende Beschilderung anzubringen, die eine Durchfahrt für Schwerlasttransporter (sämtliche LKW über 12 Tonnen) verbieten.

Begründung:

Täglich und im zunehmenden Maße fahren Schwerlasttransporter durch Zeilsheim. Aufgrund der Verkehrssituation, insbesondere der zu engen Straßen in Zeilsheim, die nicht für derartigen LKW Verkehr ausgelegt sind, müssen diese oft zu riskanten Wendemanövern ansetzen. Dies führt zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr.

Insbesondere in den Kurven- und Kreuzungsbereichen der Hofheimer Straße/ Alt-Zeilsheim/ Pfaffenwiese, wie auch von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim im Verkehrsbereich Pfaffenwiese/ Neu-Zeilsheim/Pfortengartenweg/Alt-Zeilsheim/Hofheimer Straße kommt zu solchen gefährlichen Situationen.

Die schon jetzt aufgestellten Hinweisschilder in Richtung Autobahnanschluss Sindlingen der B40a, z.B. in Höhe der Jahrhunderthalle, reichen nicht aus. Außerdem sind Alternativrouten möglich, die eine Durchfahrt durch Zeilsheim entbehrlich machen, da diese Fahrzeuge Zeilsheim nur durchfahren, entweder in Richtung Höchst oder von Höchst in Richtung Autobahnanschlussstelle Zeilsheim. Von Wiesbaden auf der A66 kommend kann über die Anschlussstelle Krifteler Dreieck, über die Straße B40a und die Höchster-Farben-Straße nach Höchst gelangt werden. Aus Richtung Frankfurt kommend kann Höchst über die Abfahrt Kelkheim, die Schmalkaldender Straße und Silostraße erreicht werden, so dass keine Notwendigkeit für die Benutzung der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim und der damit verbundenen Durchfahrt durch Zeilsheim für Schwerlasttransporter besteht.

Da die Verkehrsführung in Zeilsheim nicht für Schwerlasttransporter ausgelegt und ein behinderungsfreies Vorbeifahren von Schwerlasttransportern nicht möglich ist, ist ein Durchfahrtsverbot dringend erforderlich. Entsprechende Hinweisschilder sollten schon an den Autobahnanschlussstellen Krifteler Dreieck und Kelkheim angebracht werden sowie auch an der Pfaffenwiese und der Höchster-Farben-Straße.

Beratung im Ortsbeirat: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. März 2009Sie sind hier
    OFOF 1139/6Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle Zeilsheim
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 21. April 2009OMOM 3172Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle ZeilsheimDirektanregung
  3. 22. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 923Durchfahrtsverbot für Schwerlasttransporter (sämtliche Lkw über 12 Tonnen) zwischen Höchst und der Autobahnanschlussstelle ZeilsheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 32 · 21.04.2009
TO I, TOP 49
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3172 2009 Die Vorlage OF 1139/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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