Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 918
Betreff:
Konzept zu nächtlichen Geschwindigkeitskontrollen
Der Magistrat wird auf verschiedenen Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten erheben, um auf Grundlage der gewonnenen Daten ein Konzept zur Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben in den Nachtstunden zu entwickeln.
Darüber hinaus wurden bereits im Investitionsprogramm 2010-2013 Mittel für fest installierte kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen eingestellt. Es ist beabsichtigt, über den Projektzeitraum von fünf Jahren 20 neue stationäre Standorte zu erschließen und zehn digitale Messgeräte (wechselnder Einsatz in den 20 Standorten) anzuschaffen. Außerdem werden die vorhandenen Anlagen auf digitale Technik und - wo möglich- ebenfalls auf kombinierte Geschwindigkeits- und Rotlichtanlagen umgerüstet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. März 2010OFOF 597/16Konzept zu nächtlichen GeschwindigkeitskontrollenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 13. April 2010OMOM 4103Konzept zu nächtlichen GeschwindigkeitskontrollenDirektanregung
- 24. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 918Konzept zu nächtlichen GeschwindigkeitskontrollenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab