Comeniusschule mit Ganztagsangebot
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab 2026. Die Comeniusschule ist bereits gut auf diesen Anspruch vorbereitet, da eine hohe Versorgungsquote über die Horte besteht. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Schule und Horten zu stärken, um den Rechtsanspruch ab 2026 zu erfüllen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) beinhaltet ab dem Jahr 2026 die stufenweise Einführung eines Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder. Ab August 2029 hat in der Folge jedes Grundschulkind von der ersten bis zur vierten Klasse einen Anspruch auf eine verlässliche ganztägige Betreuung inklusive Ferienbetreuung bei maximal 20 Schließtagen. Der Rechtsanspruch wird in Frankfurt am Main über Ganztagsgrundschulen und über die Horte umgesetzt.
Der künftige Rechtsanspruch regelt einen subjektiven Anspruch des Kindes auf eine zeitliche Betreuung, jedoch keinen Anspruch auf die Betreuung in einer bestimmten Einrichtung (z.B. Hort oder Ganztagsangebote der Schule).
Unter Berücksichtigung der Ausgangslage und den räumlichen Kapazitäten der jeweiligen Schule wird dem Rechtsanspruch in Frankfurt unterschiedlich begegnet. Hierzu bedarf es einer individuellen Betrachtung des Schulstandortes.
Laut Bestandserhebung "Betreuungsplätze für Kinder in Frankfurt am Main" (Stand November 2022) weist der Schulbezirk der Comeniusschule bereits eine vergleichsweise hohe und sehr gute Versorgungsquote über die Horte von über 82% auf. Der Schulbezirk ist also bereits sehr gut auf den Rechtsanspruch vorbereitet.
Aktuell wird davon ausgegangen, dass eine Versorgungsquote von 90 % bis 100 % benötigt wird, um den Rechtsanspruch vollständig erfüllen zu können.
Da der Schulstandort über äußerst begrenzte räumliche Ressourcen verfügt und gleichzeitig eine sehr gute Versorgungsquote durch die Horte besteht, soll der Rechtsanspruch ab 2026 im Schulbezirk der Comeniusschule über die Zusammenarbeit von Horten und Schule umgesetzt werden. Die Schule trägt dabei eine Verantwortung für die Zeit von Schulbeginn an bis Schulende und die Horte für Angebote nach Schulschluss bis 17 Uhr.
Es ist Ziel, dass der Ausbau von weiteren Ganztagsangeboten in diesem Schulbezirk über Horte erfolgt.
Aktuell sind noch keine baulichen Erweiterungen für die Schule geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2023OFOF 599/3Comeniusschule mit GanztagsangebotOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Dezember 2023OMOM 4922Comeniusschule mit GanztagsangebotDirektanregung
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 910Comeniusschule mit GanztagsangebotStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab