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Comeniusschule mit Ganztagsangebot

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 3
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 Sitzung

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, wann an der Comeniusschule ein geregeltes Ganztagsangebot bereitgestellt werden kann. Dies ist notwendig, da die Comeniusschule die einzige Grundschule im Nordend ist, die noch kein solches Angebot hat, und das Hessische Schulgesetz dies für zukünftige Einschulungen vorschreibt.

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Anregung

Der Magistrat möge prüfen und berichten, wann an der Comeniusschule den Schülerinnen und Schülern ein geregeltes Ganztagsangebot gemacht werden kann.

Begründung

Die Comeniusschule ist die einzige Grundschule im Nordend, an der noch keine Schritte in Richtung Ganztagsangebot gemacht wurden. Gleichzeitig schreibt das Hessische Schulgesetz ein solches Angebot für Kinder vor, die ab 2026 eingeschult werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. November 2023OFOF 599/3Comeniusschule mit GanztagsangebotOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 7. Dezember 2023Sie sind hier
    OMOM 4922Comeniusschule mit Ganztagsangebot
    Direktanregung
  3. 6. Mai 2024Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 910Comeniusschule mit GanztagsangebotStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 29 · 25.04.2024
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 40-3

Mitdiskutieren

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