Verkehrsüberwachungsanlage Eschersheimer Landstraße Kreuzung Hügelstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 904
Betreff: Verkehrsüberwachungsanlage Eschersheimer Landstraße Kreuzung Hügelstraße Zu 1.: Es werden sowohl Rotlichtverstöße als auch Geschwindigkeitsüberschreitungen im sanktionierbaren Bereich (hier ab 59 km/h) überwacht.
Zu 2.: Die Anlage überwacht den Verkehr auf der Hügelstraße aus Richtung Ginnheim in Richtung BAB 661. Dabei werden sowohl die Verstöße geradeausfahrender als auch die nach rechts in die Eschersheimer Landstraße abbiegende Fahrzeuge erfasst.
Zu 3.: Im Jahr 2018 wurden insgesamt 347 Geschwindigkeitsverstöße und 433 Rotlichtverstöße zur Anzeige gebracht.
Zu 4.: Eine Überwachung der Fahrzeuge, die verbotswidrig auf der Kreuzung wenden, um die Fahrtrichtung auf der Eschersheimer Landstraße zu wechseln, ist nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019OFOF 592/9Verkehrsüberwachungsanlage Eschersheimer Landstraße Kreuzung HügelstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 14. Februar 2019VV 1151Verkehrsüberwachungsanlage Eschersheimer Landstraße Kreuzung HügelstraßeAnfrage
- 13. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 904Verkehrsüberwachungsanlage Eschersheimer Landstraße Kreuzung HügelstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab