Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken im Regelungsbereich 29
Zusammenfassung
Die Bewirtschaftungszeit für das Bewohnerparken im Regelungsbereich 29 wird auf 22:00 Uhr ausgeweitet, um den Bedürfnissen der Anwohner besser gerecht zu werden. Dies soll die Nutzung der Parkplätze für Anwohner in den Abendstunden verbessern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird dahingehend entsprochen, dass die Bewirtschaftungszeit für das Bewohnerparken im Bewohnerparkgebiet 29 abends auf 22:00 Uhr ausgeweitet wird.
Der Bewohnerparkbereich 29 wird im Schnitt mehrmals wöchentlich vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Hierbei werden, neben der Kontrolle der Bewohnerbereiche, alle weiteren festgestellten Parkverstöße zur Anzeige gebracht. Im Jahr 2024 wurden bisher 12 Kontrollen durchgeführt, zuletzt am 15.02.24 (Stand 21.02.2024).
Die Kontrollen können Parkverstöße zwar begrenzen, jedoch nicht gänzlich verhindern. Dies liegt vor allem an der geringen Sanktionshöhe, die bei vielen Parkverstößen bei nur 10 € liegt und daher von vielen Verkehrsteilnehmenden leider billigend in Kauf genommen wird.
Eine Intensivierung der Überwachungsdichte ist nicht möglich, diesem Punkt der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Dezember 2023OFOF 369/4Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken im Regelungsbereich 29Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 16. Januar 2024OMOM 4944Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken im Regelungsbereich 29Direktanregung
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 899Ausweitung der Parkzeiten für das Bewohnerparken im Regelungsbereich 29Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab