Probleme mit Legionellen an Frankfurter Schulen bekämpfen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2018, ST 899
Betreff: Probleme mit Legionellen an Frankfurter Schulen bekämpfen Das Trinkwasser in Frankfurter Schulen wird regelmäßig auf Legionellen beprobt. Sofern die Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung überschritten werden, hat in der Vergangenheit das Stadtschulamt entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Seit 01.11.2017 wurde diese Aufgabe vom Amt für Bau und Immobilien übernommen. Je nach Menge der Legionellen im Trinkwasser werden entweder Spülungen durchgeführt oder Sanierungsmaßnahmen eingeleitet. Um die Schülerinnen und Schüler sowie Nutzer der Schulturnhallen (z.B. Vereinsmitglieder) nicht zu gefährden, werden Duschen bei einer hohen Belastung durch Legionellen sofort gesperrt und ein Duschverbot ausgesprochen. Nachdem am 28.09.2017, für die Duschen in der Albrecht-Dürer-Schule wegen zu hoher Legionellenkontamination im Trinkwasser, eine sofortige Nutzungseinschränkung ausgesprochen wurde, wurden am 28.09.2017 entsprechende Personenkreise informiert und eine Gefährdungsanalyse beauftragt und am 11.10.2017 erstellt. Nach Fertigstellung des Gutachtens wurde am 06.12.2017 diese besprochen und entsprechende Maßnahmen beauftragt. Mittlerweile ist die Sanierung der Wasserleitungen abgeschlossen und das Trinkwasser wurde erneut beprobt. Die Nutzungseinschränkung wurde am 07.03.2018 aufgehoben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Dezember 2017OFOF 569/6Probleme mit Legionellen an Frankfurter Schulen bekämpfenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 16. Januar 2018OMOM 2585Probleme mit Legionellen an Frankfurter Schulen bekämpfenDirektanregung
- 14. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 899Probleme mit Legionellen an Frankfurter Schulen bekämpfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab