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Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung des leer stehenden Hochhauses der BG Bau an der Hungener Straße. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt keine Eingriffsrechte in das private Eigentum hat und dass eine zukünftige Wohnnutzung in diesem Gebiet angestrebt wird. Der Magistrat steht im Austausch mit dem Eigentümer, um eine geeignete Nutzung zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Generelle Hinweise zu den Punkten 1 und 2: Die in Rede stehende Liegenschaft an der Hungener Straße steht in privatem Eigentum der BG Bau. Der Eigentümer/die Eigentümerin hat das Recht, über private Mietverhältnisse und mittel-/langfristige Nutzungskonzepte selbst zu entscheiden, solange das bestehende Baurecht eingehalten wird. Die Stadt hat hier keine Möglichkeit, in privates Eigentum einzugreifen. Der geltende Bebauungsplan setzt ein Gewerbegebiet fest, sodass Wohnnutzungen an dieser Stelle heute grundsätzlich nicht zulässig sind. Die Stadtverordneten haben am 23.02.2017 den Beschluss § 1053 gefasst, wonach eine umfassende Quartiersentwicklung in dem gesamten Gebiet zwischen Friedberger Landstraße und Kleingartenweg auf den Weg zu bringen ist. Dies bedeutet, dass Wohnnutzungen in dem Bereich Hungener Straße mittel- bis langfristig zugelassen werden sollen, auch auf dieser Liegenschaft. Zu Punkt 2: Inwiefern eine Nutzung für Studierende der University of Applied Sciences (AUS) nach Vorliegen des neuen Planungsrechtes eine Option sein könnte, ist zu einem späteren Zeitpunkt zu klären. Wie bereits oben ausgeführt, ist die Entscheidung über die zukünftige Nutzung dem Eigentümer vorbehalten. Zu Punkt 3: Inwiefern der Erhalt und Umbau des Hochhauses mit den zukünftigen Planungen kompatibel sein wird, kann heute noch nicht verlässlich beurteilt werden. Wie bereits beschrieben, besteht für die heute aufstehende Bebauung grundsätzlich Bestandsschutz. Mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan wird eine neue Festlegung zu Art und Maß der Nutzung im Plangebiet getroffen werden. Diese wird allerdings erst dann zum Tragen kommen, wenn der Eigentümer Änderungsabsichten bezüglich der Nutzung seiner Liegenschaft verfolgt. Der Erwerb der Liegenschaft durch die Stadt Frankfurt am Main ist nicht beabsichtigt. Der Magistrat steht mit dem Eigentümer in kontinuierlichem Austausch und wird bereits jetzt auf eine, der angestrebten Planung für das Gebiet "Günthersburghöfe", adäquate Nutzung hinwirken. Zukünftig ist dort eine Wohnbebauung und gegebenenfalls eine Schule vorgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2019OFOF 747/3Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2019OMOM 5538Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener StraßeDirektanregung
  3. 4. Mai 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 Wochen
    STST 896Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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