Verkehrssituation in der östlichen Hügelstraße, zwischen der Jean-Monnet-Straße und der Eschersheimer Landstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2010, ST 890
Betreff:
Verkehrssituation in der östlichen Hügelstraße, zwischen der Jean-Monnet-Straße und der Eschersheimer Landstraße
Die Hügelstraße ist im Programm für Geschwindigkeitsmessungen enthalten. Seit Januar 2010 wurden in diesem Bereich der Hügelstraße vier Kontrollen durchgeführt. Bei einer erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h wurden 1909 Fahrzeuge gemessen. Dabei wurden 117 Verwarnungen (Übertretungsquote: 6,1 %) und lediglich eine Anzeige wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von über 21 km/h ausgestellt.
Auch gibt die dortige Verkehrssituation keinen Anlass zu verkehrssicherheitlichen Bedenken.
Für Radfahrer ist auf der Hügelstraße ein Radfahrstreifen angelegt. Diese können gemeinsam mit den Fußgängern mit der vorhandenen Lichtsignalanlage sicher die Hügelstraße überqueren.
Beiden Verkehrsteilnehmern steht an der Lichtsignalanlage Hügelstraße / Grafenstraße eine Überquerungszeit von mindestens 12 Sekunden zur Verfügung, welche sich bei geringem Verkehrsaufkommen auch verlängert.
Auch wenn die individuelle Wahrnehmung einen anderen Anschein vermitteln mag, belegen sowohl die vorhandenen Messergebnisse als auch die vorhandenen verkehrlichen Anlagen, dass eine Notwendigkeit zu Änderungen im Sinne der Anregung nicht erforderlich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2010OFOF 1162/9Verkehrssituation in der östlichen Hügelstraße, zwischen der Jean-Monnet-Straße und der Eschersheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 18. März 2010OMOM 4059Verkehrssituation in der östlichen Hügelstraße, zwischen der Jean-Monnet-Straße und der Eschersheimer LandstraßeDirektanregung
- 23. Juni 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 890Verkehrssituation in der östlichen Hügelstraße, zwischen der Jean-Monnet-Straße und der Eschersheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab