Parkflächen in der Herrenwiese
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2009, ST 883
Betreff:
Parkflächen in der Herrenwiese
Die Prüfung der Einrichtung eines Parkstreifens am südlichen Fahrbahnrand in der Straße "An der Herrenwiese“ hat ergeben, dass ein solcher Parkstreifen in regelmäßigen Abständen unterbrochen werden müsste, um den Begegnungsverkehr von Fahrzeugen auf der Fahrbahn weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig die Befahrbarkeit der Grundstückszufahrten zu gewährleisten. Die Einrichtung von insgesamt 31 Stellplätzen am südlichen Fahrbahnrand in der Straße "An der Herrenwiese“ wäre möglich.
Da aufgrund des Zweirichtungsverkehrs in Fahrtrichtung nicht links geparkt werden darf, müsste zunächst gewendet werden, um die Fahrzeuge gemäß der Straßenverkehrsordnung ordnungsgemäß in Fahrtrichtung abstellen zu können. Auch hätte die Anordnung dieser Stellplätze das Ein- und Aussteigen an der Beifahrerseite direkt über den angrenzenden Grünsteifen zur Folge und würde eine vorschriftswidrige Inanspruchnahme des Gehwegs durch den Fahrverkehr in Begegnungsfällen begünstigen.
Vorteilhafter wäre nach Auffassung des Magistrats das Parken am nördlichen Fahrbahnrand.
Bei dieser Anordnung könnten mehr Stellplätze angeboten werden, da angrenzend an die Grundstückszufahrten nicht im gleichen Umfang Flächen freigehalten werden müssten, wie bei der Einrichtung von Stellplätzen am südlichen Fahrbahnrand.
Anlage 1 (ca. 269 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2008OFOF 992/6Parkflächen in der HerrenwieseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2008VV 825Parkflächen in der HerrenwieseAnfrage
- 11. Februar 2009STST 280Parkflächen in der HerrenwieseStellungnahme
- 3. Juni 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 883Parkflächen in der HerrenwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab