Parkflächen in der Herrenwiese
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.02.2009, ST 280
Betreff:
Parkflächen in der Herrenwiese
Vorläufige Stellungnahme:
Da derzeit keine legal nutzbaren Stellplätze in der Straße "An der Herrenwiese“ vorhanden sind, hat der Magistrat Möglichkeiten zur Einrichtung von Stellplätzen in der Herrenwiese am südlichen Fahrbahnrand (angrenzend an den Graben) geprüft. Die abschnittsweise Markierung eines 1,80 m breiten Parkstreifens am südlichen Fahrbahnrand erscheint grundsätzlich möglich. Um den Begegnungsverkehr von Fahrzeugen auf der Fahrbahn weiterhin zu ermöglichen und gleichzeitig die Befahrbarkeit der Grundstückszufahrten zu gewährleisten, muss der Parkstreifen in regelmäßigen Abständen unterbrochen werden. Hierzu ist eine Prüfung im Detail notwendig, die noch andauert. Ein abschließendes Ergebnis wird dem Ortsbeirat noch im
- Quartal 2009 mitgeteilt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Oktober 2008OFOF 992/6Parkflächen in der HerrenwieseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 2. Dezember 2008VV 825Parkflächen in der HerrenwieseAnfrage
- 11. Februar 2009Sie sind hierSTST 280Parkflächen in der HerrenwieseStellungnahme
- 3. Juni 2009Antwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 883Parkflächen in der HerrenwieseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab