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Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
179 Wochen bis zur Antwort9 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 882

Betreff: Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße Für das Gebiet zwischen Gerbermühlstraße im Norden, der Seehofstraße im Westen und der Eisenbahngleise im Süden bestehen verschiedene Fluchtlinienpläne Nr. 221, 1397, 1561 (einfache Bebauungspläne) sowie ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan Nr. 130. Diese Pläne decken Teilbereiche des Gebietes ab. Die Fluchtlinienpläne setzen jedoch lediglich Straßen- und Baufluchtlinien fest; der Bebauungsplan setzt die Fläche als Grundstück für den Gemeinbedarf -Städtische Küchenbetriebe- fest. Diese Festsetzung wird jedoch nicht weiter verfolgt und ist nach heutigem Stand nicht mehr zeitgemäß. Die planungsrechtliche Beurteilung innerhalb der Umgriffe der einfachen Bebauungspläne erfolgt auf Basis § 34 (1) BauGB, der die Zulässigkeit von Vorhaben der im Zusammenhang bebauten Ortsteile regelt. Das Gebiet umfasst ca. 3,25 ha und ist im Regionalen Flächennutzungsplan wie folgt dargestellt: ca. 1,4 ha gemischte Baufläche (Bestand) und ca. 1,85 ha gewerbliche Baufläche (Bestand). Um hier ein vorwiegend dem Wohnen dienendes Gebiet zu entwickeln, müsste der Regionale Flächennutzungsplan auf Antrag der Stadt Frankfurt am Main entsprechen angepasst werden. Aus Sicht des Magistrats ist eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu einem Mischgebiet mit hohem Wohnanteil für dieses Gebiet wünschenswert. Hier könnte, wie vom Ortsbeirat 5 vorgeschlagen, im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens, ggf. unter Anwendung eines Urbanen Gebietes, die Voraussetzung für eine Blockrandbebauung geschaffen werden. Der Magistrat ist derzeit nicht über einen Aufstellungsbeschluss zur Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens mit den genannten Zielrichtungen mandatiert. Der Magistrat weist ferner darauf hin, dass aufgrund der derzeitig in Bearbeitung befindlichen Bebauungsplanverfahren in angesichts der Personalressource gegenwärtig keine Kapazitäten für die Bearbeitung eines neuen Verfahrens gegeben sind.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2017OFOF 290/5Neues Wohnen südlich der GerbermühlstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 10. Februar 2017OMOM 1208Neues Wohnen südlich der GerbermühlstraßeDirektanregung
  3. 12. Mai 2017Sie sind hier
    STST 882Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße
    Stellungnahme
  4. 8. November 2017OFOF 660/5Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße IIOrtsbeiratsantrag · FDP
  5. 19. Januar 2018OMOM 2604Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße IIDirektanregung
  6. 9. April 2018STST 718Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße IIStellungnahme
  7. 6. November 2019OFOF 1477/5Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße IIIOrtsbeiratsantrag · FDP
  8. 22. November 2019OAOA 502Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße IIIAnregung
  9. 8. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 179 WochenSTST 1093Neues Wohnen südlich der Gerbermühlstraße IIIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

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