Vermüllung und wilden Sperrmüll in der Atzelbergstraße verhindern
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Bekämpfung der Vermüllung und des wilden Sperrmülls in der Atzelbergstraße beschlossen, darunter die Erhöhung der Bußgelder und die Gründung einer Task-Force-Umwelt. Zudem wird die Einrichtung von umzäunten Sperrmüllplätzen befürwortet, um die Situation zu verbessern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Atzelbergstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 08.05.2026.
- Begrünung der Hausfassade der Wohnhäuser, die im Besitz der ABG sind und an den Atzelbergplatz in Seckbach angrenzen08.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Barrierefreien Zugang von der Atzelbergstraße, Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“, zum Atzelbergplatz herstellen24.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Errichtung einer E-Ladestation für PKW auf einem Parkplatz hinter dem Supermarkt Lidl zwischen Atzelbergstraße 9 und 1306.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Atzelbergstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Zu Punkt 1 Aufgrund der Müllsituation wurde bereits im Juni die Erhöhung der Bußgelder für Müllsünder beschlossen. Die Stadtpolizei hat es sich verstärkt zur Aufgabe gemacht, Müllvergehen entsprechend zu verfolgen und zu sanktionieren. Dementsprechend wurde eine im Ordnungsamt angesiedelte Sondereinheit Task-Force-Umwelt gegründet, die u.a. eine spürbare Verhaltensänderung der Bürger*innen bewirken soll. Auch Problembereiche in der Atzelbergstraße werden stichprobenartig kontrolliert. Eine tägliche, permanente Überwachung bzw. die Errichtung eines abfallpolizeilichen Ermittlungsschwerpunktes ist aus personellen Gründen nicht möglich. Sofern konkrete Beschwerden aus der Bevölkerung zu wilden Ablagerungen eingehen, wird diesen jedoch ausnahmslos nachgegangen. Sofern ein Verursacher oder eine Verursacherin festgestellt werden kann, wird ein entsprechendes Bußgeldverfahren eingeleitet. Zu Punkt 2 In einem Arbeitskreis der Wohnungsbaugesellschaften, dem Umweltamt, dem Ordnungsamt, der Stabsstelle Sauberes Frankfurt und der FES GmbH wird u.a. das Thema Sperrmüll beraten. Leider hat Corona bedingt in 2020 kein Treffen des Arbeitskreises, der 2x jährlich tagt, stattgefunden. Momentan ist auch der Termin im ersten Halbjahr 2021 gefährdet. Es wird angestrebt, im vierten Quartal des Jahres eine Sitzung des Arbeitskreises zu terminieren. Grundsätzlich befürwortet der Magistrat die Einrichtung von umzäunten Plätzen für den Sperrmüll in den Siedlungsbereichen. Dementsprechend werden die Wohnungsbaugesellschaften durch die Standplatzberatung der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH beraten, insbesondere damit die Plätze den Vorgaben der Arbeitssicherheit entsprechen aber auch gut für die Mieter*innen handhabbar sind. Laut der Wohnungsbaugesellschaft wurde vor dem Problembereich Atzelbergstraße 52 bereits ein Schild aufgestellt, welches das Abladen von Schutt und Sperrmüll untersagt. Die Hausverwaltung konnte bereits eine erhebliche Verbesserung feststellen. Die Müllplätze der ABG sind bereits alle eingezäunt, lediglich der Mülltonnenplatz Haus-Nr. 52 befindet sich noch in Bearbeitung, sodass auch hier zukünftig keine fremden Personen mehr wilden Müll abladen können. Gegenwärtig wird geprüft, inwieweit eine zusätzliche Beschilderung an den Mülltonnenplätzen möglich ist. Abholungen wurden in der Vergangenheit auch außerhalb der Siedlungsabfuhr vorgenommen. Zu Punkt 3 Das Herausstellen von Sperrmüll ohne Termin bzw. das zu frühe Herausstellen ist eine Ordnungswidrigkeit nach der Abfallsatzung der Stadt Frankfurt. Die Höchstgeldbuße beträgt bei vorsätzlichem Handeln gemäß § 24 Abs. 2 Abfallsatzung 1.000,00 Euro. Bereits zum 01.07.2020 hat der Magistrat eine Erhöhung der Bußgelder vorgenommen. Die Bemessung der Geldbußen richtet sich nach der Menge des illegal entsorgten Mülls. Bei Bereitstellungen von Sperrmüll ohne Termin wird bereits eine Regelgeldbuße in Höhe von 250,00 Euro für den ersten angefangenen Kubikmeter verhängt. Eine pauschale Festsetzung des nach Bußgeldrahmen höchstmöglichen Betrages ist nicht möglich. Zu beachten ist hierbei § 17 Ordnungswidrigkeitengesetz. Grundlage für die Zumessung der Geldbuße ist demnach die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter / die Täterin trifft. Die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit lässt sich bei illegal abgestelltem Sperrmüll in der Regel durch die Menge bemessen. Insofern sieht der Magistrat eine weitere Anhebung der Bußgelder aktuell für unverhältnismäßig an. Die pauschale Festsetzung der Höchstgeldbuße würde zudem einer gerichtlichen Überprüfung der Bußgeldbescheide nicht standhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2021OFOF 806/11Vermüllung und wilden Sperrmüll in der Atzelbergstraße verhindernOrtsbeiratsantrag · SPD
- 25. Januar 2021OMOM 7193Vermüllung und wilden Sperrmüll in der Atzelbergstraße verhindernDirektanregung
- 19. April 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 881Vermüllung und wilden Sperrmüll in der Atzelbergstraße verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab