Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Wacholderweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 880
Betreff: Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Wacholderweg Vorläufige Stellungnahme: Vor der Entscheidung über die Einrichtung eines Standorts einer mobilen Geschwindigkeitsanzeige im Wacholderweg wird eine Geschwindigkeitsmessung veranlasst, die Aufschluss über das dortige Geschwindigkeitsverhalten geben soll. Sobald deren Ergebnis vorliegt, wird der Magistrat über die Installation der gewünschten Geschwindigkeitsanzeigeanlage entscheiden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2013OFOF 393/10Geschwindigkeitsanzeigeanlage im WacholderwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2013OMOM 1936Geschwindigkeitsanzeigeanlage im WacholderwegDirektanregung
- 24. Juni 2013Sie sind hierSTST 880Geschwindigkeitsanzeigeanlage im WacholderwegStellungnahme
- 16. September 2013Antwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1375Geschwindigkeitsanzeigeanlage im WacholderwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab