Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Wacholderweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2013, ST 1375
Betreff: Geschwindigkeitsanzeigeanlage im Wacholderweg Der Wacholderweg ist Bestandteil der Tempo-30-Zone Frankfurter Berg. Er weist eine Länge von ca. 350 m auf. Im Bereich zwischen der Homburger Landstraße und der Liegenschaft der privaten Aktiven Schule Frankfurt (Länge ca. 150 m) sind beidseitig Gehwege vorhanden. Damit verfügen alle Einrichtungen über eine sichere fußläufige Erschließung von der Homburger Landstraße aus. Unfälle sind in diesem Bereich nicht bekannt. Die durchgeführte Verkehrszählung im Wacholderweg ergab eine geringe Belastung der Straße mit lediglich 700 Fahrzeugen pro Tag. Davon bewegen sich 90 % aller Verkehrsteilnehmer im Rahmen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der von der Rechtsprechung tolerierten Geschwindigkeitsspanne. Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände (Geschwindigkeitsniveau, Verkehrsaufkommen, keine Unfalldaten) bittet der Magistrat um Verständnis, dass von der Installation einer mobilen Geschwindigkeitsanzeigeanlage abgesehen wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Februar 2013OFOF 393/10Geschwindigkeitsanzeigeanlage im WacholderwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Februar 2013OMOM 1936Geschwindigkeitsanzeigeanlage im WacholderwegDirektanregung
- 24. Juni 2013STST 880Geschwindigkeitsanzeigeanlage im WacholderwegStellungnahme
- 16. September 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 WochenSTST 1375Geschwindigkeitsanzeigeanlage im WacholderwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab