Abfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur Füllerstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat beschlossen, zwei zusätzliche Abfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße aufzustellen, um die Sauberkeit in diesem Bereich zu verbessern. Die Leerung der Eimer erfolgt wöchentlich, was eine regelmäßige Entsorgung des Abfalls sicherstellt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat wird der Anregung des Ortsbeirates entsprechen. Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH, wird die zwei vorgeschlagenen Papierkörbe anbringen. Entsprechend der in der Satzung festgelegten Reinigungsklasse (RKL
I) erfolgt die Leerung einmal wöchentlich, d.h. in der Regel immer freitags.
Konkrete Vorschläge zur Anbringung von Papierkörben können auch gerne direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder an die FES GmbH (Tel. 0800 2008007 0 / E-Mail services@fes-frankfurt.de) gesandt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Dezember 2021OFOF 184/9Abfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur FüllerstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2022OMOM 1682Abfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur FüllerstraßeDirektanregung
- 8. April 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 878Abfalleimer entlang der Ginnheimer Landstraße parallel zur FüllerstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab