Mehr Hortplätze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Nieder-Eschbach im Bereich der Ausbauplanung für Grundschulkinder berücksichtigen
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Schaffung zusätzlicher Hortplätze in Nieder-Eschbach, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern. Ab 2026 wird ein Rechtsanspruch auf Hortplätze für Grundschulkinder eingeführt, mit dem Ziel, bis 2030 eine 100%-Versorgung zu gewährleisten. Die Michael-Grzimek-Schule plant, ihre Kapazitäten zu erweitern, um die Versorgungsquote zu erhöhen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1: Der Rechtsanspruch wird ab dem Jahr 2026 für die Kinder der ersten Klassen eingeführt. In der Folge wird er jährlich um einen Jahrgang erweitert, so dass er zum Schuljahr 2029/2030 für alle Grundschülerinnen gilt. Perspektivisch sollen alle Frankfurter Grundschulen den Pakt für den Ganztag umsetzen. Ziel ist es - mit Blick auf den Rechtsanspruch 2026 - eine 100%-Versorgung aller Schülerinnen und Schüler am jeweiligen Standort sicherzustellen. Auch am Standort Michael-Grzimek-Schule wird der Pakt für den Ganztag gemeinsam mit den Horten im Quartier umgesetzt. Kita- und Schulentwicklungsplanung befinden sich dafür im kontinuierlichen Abstimmungsprozess zur Schaffung weiterer Hortplätze oder Betreuungsplätze am Schulstandort, wobei die Schaffung von Betreuungsplätzen an der Schule in der Ganztagsentwicklung Priorität hat.
Im Schulbezirk der Michael-Grzimek-Schule stehen aktuell 250 Betreuungsplätze zur Verfügung, 130 in Horten und 120 in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB). Zum 30.06.2023 sind 434 Grundschulkinder im Stadtteil gemeldet. Demgegenüber wird die Michael-Grzimek-Schule im Schuljahr 2023/2024 von 371 Schüler:innen besucht. Daraus ergibt sich eine Versorgungsquote von 67%.
Ausbauplanung Die Michael-Grzimek-Schule und der Träger der Erweiterten Schulischen Betreuung arbeiten gemeinsam mit dem Stadtschulamt an einem Konzept zur Umsetzung des Paktes für den Ganztag. Hinsichtlich der räumlichen Situation der Schule wird auch die multifunktionale Raumnutzung verstärkt in den Blick genommen. Bereits im Frühjahr 2023 begann das Stadtschulamt mit dem Träger, Möglichkeiten zur Wiedereröffnung der Hortbetreuung auszuloten. Zwischenzeitlich zeichnet sich hier folgendes Ergebnis ab: Das Amt für Bau- und Immobilien wurde beauftragt, die ehemaligen Horträume in der Sankt Stephanus Gemeinde zugunsten einer ESB-Aufstockung anzumieten. Die Vertragsverhandlungen befinden sich kurz vor dem Abschluss. Das Stadtschulamt, die Schule und der ESB-Träger bereiten diese Erweiterung intensiv vor. Eine Betreuung von weiteren 30 Schüler*innen der Michael-Grzimek-Schule zum neuen Schuljahr 2024/25 ist das Ziel. Mit diesen zusätzlichen Plätzen würde eine Versorgungsquote von 75% erreicht werden. Zudem werden seitens des Staatlichen Schulamtes für die Stadt Frankfurt am Main zum kommenden Schuljahr 2024/2025 Kinder aus dem seit 2017 eingerichteten Überschneidungsbiet zwischen der Michael-Grzimek-Schule und der Steffi-Jones-Schule (ehemals August-Jaspert-Schule) an die Steffi-Jones-Schule gelenkt. Diese Entlastung der Michael-Grzimek-Schule hat zur Folge, dass die Schule im Sommer nicht über eine Vierzügigkeit hinausgehen wird.
Zu 2: Die Michael-Grzimek-Schule ist eine Grundschule, die dreizügig ausgelegt ist. Bereits in der Vergangenheit wurden jedoch durchgehend vier Züge gebildet. Im Schuljahr 2022/23 waren es im ersten Jahrgang fünf Züge. Im aktuellen Schuljahr wurden im ersten Jahrgang wieder vier Züge gebildet: Erwartete schulpflichtige Einwohner:innen laut Melderegister: Michael-Grzimek-Schule (Stand 14.12.2023) Schuljahr 24/25 118 Schuljahr 25/26 110 Schuljahr 26/27 102 Schuljahr 27/28 97 Schuljahr 28/29 88 Schuljahr 29/30 98. Insgesamt ist festzustellen, dass es zum Teil erhebliche Abweichungen zwischen der Anzahl der Schüler*innen gibt, die nur im Schulbezirk gemeldet sind und den Kindern, die die Schule tatsächlich besuchen. Die Bewertung der zukünftigen Entwicklung ist daher mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2024OFOF 278/15Mehr Hortplätze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Nieder-Eschbach im Bereich der Ausbauplanung für Grundschulkinder berücksichtigenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 19. Januar 2024OMOM 4977Mehr Hortplätze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie: NiederEschbach im Bereich der Ausbauplanung für Grundschulkinder berücksichtigenDirektanregung
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 874Mehr Hortplätze zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Nieder-Eschbach im Bereich der Ausbauplanung für Grundschulkinder berücksichtigenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab