Wieviel Platzbedarf pro Schulkind?
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats behandelt den Platzbedarf pro Schulkind, der gesetzlich nicht festgelegt ist. Es wird erläutert, dass die Platzkapazitäten in den letzten Jahrzehnten gewachsen sind und dass spezifische Planungsrahmen für Neubauten und Sanierungen in Frankfurt am Main existieren, um den Schulplatzbedarf zu decken.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Platzbedarf von Schulkindern ist gesetzlich nicht normiert.
Von Seiten des Gesetzgebers sind lediglich Aspekte wie Klassengrößen in der hessischen ´Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe nach Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen` (vgl. https://www.rv.hessenrecht.hessen.de) vorgegeben, nicht aber die konkrete Ausgestaltung der Schulbauten.
In den vergangenen Jahrzehnten sind die Platzkapazitäten tendenziell gewachsen. Beispielsweise verbringen Kinder und Jugendliche im Zuge der Ganztagsschulentwicklung mehr Zeit in der Schule und Räume und Flächen werden für mehr Funktionen als Unterricht benötigt.
In Frankfurt am Main wird der jeweils anzuwendende Planungsrahmen bei Neubauten und Gesamtsanierungen zu Grunde gelegt. Von der Stadtverordnetenversammlung wurden der Planungsrahmen für neue Grundschulen (M 38/2019), für Grundschulen im Bestand (M 79/2021), die Planungsrahmen für weiterführende Schulen (M 195/2020 sowie M 37/2023) als Modellflächenprogramme beschlossen.
Die Planungsrahmen differieren unter Berücksichtigung der obg. Verordnung und der jeweiligen schulischen Konzepte im Bereich Klassenraumgröße, Mensa und Pausenhof.
Für den Schulhof gilt die Mindestanforderung von 5 m² pro Schülerinnen und Schüler im Bereich der Neubauten. Bei Unterschreitungen muss ein Kompensationskonzept entwickelt werden. Es werden alternativ z. B. öffentliche Grünflächen, Sporthallen und besonders ausgestattete Flächen im Gebäude genutzt. Es muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass die verfügbaren Flächen für Neubauten sehr unterschiedliche Grundstücksgrößen haben.
Damit der Schulplatzbedarf gedeckt ist, werden die Planungsrahmen für den Schulbau gemeinsam mit dem Planungsrahmen für Freiraum und Sport herangezogen. Dies wird bei jedem Grundstück vor Erwerb im Rahmen einer Machbarkeitsstudie überprüft. Für Bestandsschulen erfolgt im Rahmen von baulichen Erweiterungen auch eine Überprüfung der Schulhoffläche.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2023OFOF 364/8Wieviel Platzbedarf pro Schulkind?Ortsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2023VV 807Wieviel Platzbedarf pro Schulkind?Anfrage
- 6. Mai 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 858Wieviel Platzbedarf pro Schulkind?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab