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Sossenheim: Rad- und Fußwegeverbindungen nach Sulzbach endlich verbessern

Vorlagentyp: STMagistrat
0 Wochen bis zur Antwort

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, die Rad- und Fußwegeverbindungen nach Sulzbach zu verbessern. Dazu wird eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Autobahnunterführung in Auftrag gegeben, um die weitere Planung voranzutreiben. Die Umsetzung hängt jedoch von verschiedenen verfahrenstechnischen und haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ab.

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Stellungnahme des Magistrats

Ergänzend zur Stellungnahme des Magistrats ST 2032/2022 hatte der Magistrat auch zur V 496 Stellung bezogen: In der Stellungnahme des Magistrats ST 105/2023 wurde darauf verwiesen, dass im September 2022 ein Ortstermin mit Beteiligung der Stadt Sulzbach stattgefunden hat und eine gemarkungsübergreifende Zusammenarbeit vereinbart worden ist. Vermessungsarbeiten zur Verwendung in weiteren Planungsschritten sind in diesem Kontext bereits durchgeführt worden.

Vor einer Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung soll, wie auch bereits mitgeteilt, zunächst eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Autobahnunterführung in die Wege geleitet werden. Auf der Grundlage dieser Arbeit und beim regelmäßigen Austausch zwischen den Projektbeteiligten soll ab der ersten Jahreshälfte 2023 beraten werden, wie das Vorhaben weiter vorangebracht werden kann.

Auch vor dem Hintergrund verfahrenstechnischer und haushaltsrechtlicher Rahmenbedingungen sowie förderbezogener Gesichtspunkte kann der Magistrat aktuell noch nicht genau prognostizieren, wann eine Planung umsetzungsreif vorliegt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. April 2023 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 874 — Direktanregung vom 26. Oktober 2021.

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