Lärmschutz für Kalbach aus dem Erdaushub der A 66 - Riederwald
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 848
Betreff: Lärmschutz für Kalbach aus dem Erdaushub der A 66 - Riederwald Zwischen Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und der Stadt Frankfurt am Main wurden Abstimmungsgespräche geführt, die eine Teilerrichtung des Lärmschutzwalls aus Aushubmaterial von der Baumaßnahme Riederwaldtunnel vorsehen. Der Wall soll so gebaut werden, dass er lärmschützende Wirkung für Kalbach erzielt und mit dem Ausbau der BAB 5 erhöht werden kann. Daher wurde vereinbart, dass die für Hessen Mobil tätige Arbeitsgemeinschaft auf Grundlage des Vorentwurfes einen Zwischenzustand für den Lärmschutzwall plant. So wird eine konsistente Planung gewährleistet, die alle Zwischenzustände - also auch den teilerrichteten Lärmschutzwall - berücksichtigt. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 sieht für die A 5 vom Nordwestkreuz Frankfurt bis zur Anschlussstelle Friedberg - also auch in dem hier betrachteten Bereich Kalbach-Riedberg - eine 8-streifige Erweiterung vor. Aufgrund der aktuellen Wachstumsprognosen für die Region Rhein-Main, werden vor einer Fortführung der Planung die Randbedingungen überprüft. Die Überprüfung wird durch die Straßenbauverwaltung des Landes, Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgenommen. Das prognostizierte Bevölkerungswachstum und die damit verbundene Ausweisung zusätzlicher, teils großflächiger Siedlungsstrukturen insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main werden zu neuen Verkehrsbeziehungen und zu einer merklich höheren Verkehrsnachfrage führen. Dieser Sachverhalt ist in die Verkehrsprognose für das Jahr 2030 einzubeziehen. Darüber hinaus sind die Folgen für die Ausbauplanung der A 5 hinsichtlich Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit zu beurteilen. Die beschriebenen Aspekte und Auswirkungen werden in eine Machbarkeitsstudie für einen längeren Streckenabschnitt der A 5 von der Anschlussstelle Friedberg bis in die Nähe des Autobahnkreuzes Frankfurt (A 3) Eingang finden, um weitergehende Erkenntnisse für die weitere Planung zu gewinnen. Die Ergebnisse können gegebenenfalls zu Anpassungen der bisherigen Ausbauplanung dienen. Da die Erdwallschüttungen östlich der A 5 im Bereich Kalbach-Riedberg mit Überschussmassen aus dem Bau des Riederwaldtunnels erfolgen sollen, besteht neben dem erforderlichen Baurecht für die Erdwälle in diesem Bereich auch ein zeitlicher Zusammenhang und eine Abhängigkeit mit der Maßnahme A 66, "Tunnel Riederwald". Für dieses Projekt wird derzeit die Anhörung für das Planänderungsverfahren "Tunnel" durch das Regierungspräsidium Darmstadt durchgeführt. Der Planfeststellungsbeschluss für das Planänderungsverfahren "Tunnel" wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2019 erwartet. Somit ist ein Baubeginn für die eigentliche Tunnelmaßnahme frühestens im Jahr 2020 möglich. Mit den im Zuge des Aushubs der Baugruben anfallenden und für die Lärmschutzwälle geeigneten Überschussmassen erfolgt zunächst die Fertigstellung der im Jahr 2007 planfestgestellten Erdwälle östlich der A 5 zwischen dem Nordwestkreuz und der Urselbachtalbrücke und südlich der B 3 bei Bad Vilbel. Die im weiteren Bauablauf anfallenden, geeigneten und verwertbaren Überschussmassen können dann zur Schüttung der Erdwälle an der A 5 im Bereich Kalbach-Riedberg Verwendung finden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 2707 — Direktanregung vom 26. Januar 2018.