Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Haltung des Ortsbeirates zur Kenntnis genommen und informiert, dass die Standortprüfungen für den Festplatz am Rebstock noch nicht abgeschlossen sind. Es werden verschiedene Standorte geprüft, wobei die Anforderungen der Tourismus und Congress GmbH sowie des Schaustellerverbands berücksichtigt werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat nimmt die Haltung des Ortsbeirates zur Kenntnis. Die Standortprüfungen zu einer Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit werden hierfür verschiedene Standorte geprüft. Dabei werden die Anforderungen der Tourismus und Congress GmbH Frankfurt am Main (TCF) und insbesondere des Schaustellerverband Frankfurt Rhein-Main e.V an den Festplatzbetrieb berücksichtigt.
Weil die Standortuntersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, kann der Standort Rebstock vom Magistrat bislang nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Der Magistrat ist sich bewusst, dass insbesondere der notwendige Parallelbetrieb zu Messeveranstaltungen, Verkehrsthemen, der Schutz der bestehenden und geplanten Wohnquartiere sowie der Erhalt der geschützten und wertvollen Grünanlagen bei der Untersuchung des Standorts am Rebstock berücksichtigt werden müssen.
Der Magistrat wird die Beteiligten und Betroffenen sowie die Ortsbeiräte zu gegebener Zeit zu den Prüfungsergebnissen rechtzeitig informieren und den Gremien Lösungsvorschläge zur Entscheidung vorlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2022OMOM 2443Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassenDirektanregung
- 26. September 2022STST 2189Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassenStellungnahme
- 13. April 2023OFOF 812/1Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltun-gen am Rebstock zulassenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 2. Mai 2023OMOM 3941Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassenDirektanregung
- 26. April 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 95 WochenSTST 838Keinen Festplatz oder zusätzliche kommerzielle Großveranstaltungen am Rebstock zulassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab