Absperrbügel in der Eichwaldstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Installation von Absperrbügeln in der Eichwaldstraße reagiert. Es wird darauf hingewiesen, dass ein absolutes Halteverbot besteht und die Installation der Bügel lediglich zu einer Verschiebung des Falschparkens führen würde.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat weist darauf hin, dass in der Eichwaldstraße von der Ecke Berger Straße bis zur Arnsburger Straße ein absolutes Halteverbot besteht. Dieses ist eindeutig beschildert. Aus diesem Grund wird der Anregung nicht entsprochen. Die Installation von Montagegittern führt lediglich zu einer Verschiebung des Falschparkens.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2020OFOF 423/4Absperrbügel in der EichwaldstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Februar 2020OMOM 5733Absperrbügel in der EichwaldstraßeDirektanregung
- 27. April 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 836Absperrbügel in der EichwaldstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab