Offener Bücherschrank für Nieder-Eschbach
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2012, ST 835
Betreff: Offener Bücherschrank für Nieder-Eschbach Der vom Ortsbeirat vorgeschlagene Standort zwischen den Pflanzkästen am Rathaus Nieder-Eschbach ist nicht für einen Bücherschrank geeignet, da die Fläche als Zufahrt zum Parkplatz dient. Da für die Einrichtung von Bücherschränken keine originären Haushaltsmittel vorhanden sind, wurden die bisher aufgestellten Bücherschränke vornehmlich aus Mitteln der Budgets der Ortsbeiräte finanziert. Die Kosten für einen Bücherschrank belaufen sich je nach Modellgröße zwischen ca. 6.000 € und 8.000 €. Sofern der Ortsbeirat die Finanzierung eines Bücherschranks aus seinen Budgetmitteln wünscht, bittet der Magistrat den Ortsbeirat, die näheren Details bei der Standortwahl mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung abzustimmen. Hierbei sollte berücksichtigt werden, dass Bücherschränke an zentralen Orten stehen, die von möglichst vielen Nutzergruppen und Bewohnern eines Stadtteils besucht werden. Anregung an den Magistrat vom 24.02.2012, OM 946 Antrag vom 18.07.2012, OF 112/15 Anregung an den Magistrat vom 24.08.2012, OM 1472
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2012OFOF 69/15Offener Bücherschrank für Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. Februar 2012OMOM 946Offener Bücherschrank für Nieder-EschbachDirektanregung
- 25. Mai 2012Sie sind hierSTST 835Offener Bücherschrank für Nieder-EschbachStellungnahme
- 18. Juli 2012OFOF 112/15Offener Bücherschrank für Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 24. August 2012OMOM 1472Offener Bücherschrank für Nieder-EschbachDirektanregung
- 9. November 2012Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 1706Offener Bücherschrank für Nieder-EschbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab