Einrichtung eines Zebrasteifens
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 833
Betreff: Einrichtung eines Zebrasteifens Vorläufige Stellungnahme: Nachdem für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nach den "Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen" (R-FGÜ 2001) ein bestimmtes Fußgänger- und Kraftfahrzeugaufkommen erforderlich ist, wird zunächst eine Verkehrszählung außerhalb der Schulferien durchgeführt werden. Der Magistrat bittet deshalb um Verständnis, dass eine abschließende Stellungnahme erst nach der Auswertung der Ergebnisse der Verkehrsmengenzählung erfolgen kann. In diesem Zusammenhang wird der Magistrat auch zu dem Wunsch nach Aufstellung einer Sitzgelegenheit an der Bushaltstelle "Meerholzer Straße" Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Januar 2014OFOF 231/11Anbringung eines ZebrastreifensOrtsbeiratsantrag · SPD
- 17. Februar 2014OMOM 2878Einrichtung eines ZebrastreifensDirektanregung
- 23. Juni 2014Sie sind hierSTST 833Einrichtung eines ZebrasteifensStellungnahme
- 2. Februar 2015Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 173Einrichtung eines ZebrastreifensStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab