Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Rie-derwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen…
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Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Rie-derwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2014, ST 832
Betreff: Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Rie-derwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfG Mit dem Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 44, zur Anregung des Ortsbeirates 16 vom 14.05.2013, OA 375, hatte der Magistrat Aussagen von Hessen Mobil zur erwarteten Lärm- und Luftbelastung der bestehenden Bundesautobahn 66 im Anschluss an die derzeit geplanten Neubaumaßnahmen übermittelt. Dies beinhaltet auch die vom Ortsbeirat verlangte Gegenüberstellung damaliger und für die Zukunft prognostizierte Belastungen. Hessen Mobil geht davon aus, dass sich die Emissionspegel durch die erhöhte Verkehrsbelastung um maximal 1,1 db(A) gegenüber der damaligen Prognose erhöhen werden. Ein Erfordernis zur Planänderung gemäß § 75 Absatz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) besteht aus Sicht von Hessen Mobil nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 07.03.2007 (BVerwG 9 C 2.06) unter Bezugnahme auf die Verkehrslärmschutzverordnung eine "Erheblichkeitsschwelle" von 3 db(A) angenommen. Dieser Wert wird nach Aussage von Hessen Mobil bzw. der von dort beauftragten Gutachter nicht überschritten. Der Magistrat geht davon aus, dass für den vom Ortsbeirat angesprochenen Streckenabschnitt der BAB 66 ein Antrag gemäß § 75 (2) HVwVfG keine Aussicht auf Erfolg hat.
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Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Februar 2014BB 44Lärm- und Belastungsuntersuchungen für Bergen-Enkheim Bau des Riederwaldtunnels und der Anschlussstelle BorsigalleeMagistratsbericht
- 12. März 2014OFOF 235/16Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwald- Tunnels Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn A 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gem. § 75 Abs. 2 HVwVfGOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2014OMOM 2991Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Riederwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfGDirektanregung
- 23. Juni 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 832Schutz der Bergen-Enkheimer Wohnbevölkerung vor Lärm und Schadstoffen nach dem Bau des Rie-derwaldtunnels hier: Rechtsanträge auf zusätzliche Schutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn 66 (Abschnitt A 66 Bergen-Enkheim) gemäß § 75 Abs. 2 HVwVfGStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab