Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessern
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verbesserung des Zugangs und der Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße. Es wird darauf hingewiesen, dass der Platz ganztägig geöffnet ist, jedoch keine Beleuchtung installiert werden kann, um die Tierwelt im Landschaftsschutzgebiet zu schützen.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Basketballplatz liegt auf dem umzäunten Gelände der Sportanlage Bockenheim. Der Hauptzugang zur Sportanlage befindet sich am Funktionsgebäude unterhalb der Ginnheimer Landstraße.
Die Sportanlage ist ganztägig geöffnet (08:00 Uhr bis 22:30 Uhr) und frei zugänglich.
An den Wochenenden richten sich die Öffnungszeiten nach dem Spielbetrieb. Durch die Vielzahl der Spiele ist ebenfalls eine nahezu ganztägige Nutzung gewährleistet.
Die Seitentore in der Umzäunung dienen lediglich dazu, bei Trainings- und Spielbetrieb über den Zaun geschossene Bälle wieder zurückzuholen. Sie werden dazu vom Sportplatzwart auf- und danach sofort wieder abgeschlossen.
Als regulärer Zugang sind diese Tore nicht vorgesehen. Der Haupteingang ist zu nutzen.
Die Untere Naturschutzbehörde lehnt den Aufbau einer Beleuchtungsanlage für den im Landschaftsschutzgebiet der Zone I liegenden Basketballplatz in der Ginnheimer Landstraße aus Gründen des Artenschutzes und des Landschaftsschutzes ab. Von der vorhandenen Flutlichtanlage der in der Nähe liegenden Kunstrasenplätze geht bereits eine große Störwirkung für die Pflanzen- und v.a. Tierwelt aus. Durch eine zusätzliche Beleuchtung des Basketballplatzes würde diese Störung deutlich weiter westlich in die noch relativ dunkleren Bereiche des Landschaftsschutzgebietes vordringen. Die Dunkelheit der Nacht ist vor allem für Vögel und Insekten sowie für dämmerungsaktive Tiere, wie beispielsweise Fledermäuse von großer Bedeutung. Insbesondere Fledermäuse werden durch eine Beleuchtung in den Abendstunden bei ihrer Jagd nach Nahrung gestört. Auf eine weitere zusätzliche Beleuchtung des Basketballplatzes sollte daher verzichtet werden, um die Gehölze in dessen Umfeld und auch die nahen Gärten und die dort lebenden Wildtiere vor einer weiteren Lichtbelastung zu bewahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. September 2022OFOF 483/2Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Oktober 2022OMOM 2951Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessernDirektanregung
- 3. April 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 831Zugang und Benutzung des Basketballplatzes in der Ginnheimer Landstraße verbessernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab