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Skatepark Riedberg

Vorlagentyp: STMagistrat
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat den Vorschlag für den Bau eines Skateparks im Kätcheslachpark geprüft und festgestellt, dass der Abstand zur Wohnbebauung zu gering ist, um eine Genehmigung aus Immissionsschutzgründen zu erteilen. Es wird empfohlen, stattdessen einen anderen Standort in der Planung der Sportanlage Riedberg zu verfolgen, wo ausreichend Fläche vorhanden ist.

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Thema Wohnen verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat - Grünflächenamt - hat den Vorschlag des Ortsbeirats Kalbach - Riedberg, im Kätcheslachpark einen Skatepark westlich der Basketballanlage zu bauen, intensiv geprüft. Da bei der Nutzung einer Skateanlage erheblicher Lärm entsteht, ist aus Gründen des Immissionsschutzes der Abstand zu Wohnbebauungen maßgeblich. Dies wurde in der Stellungnahme des Magistrats, ST 1158 vom 19.06.2020, bereits dargestellt. Der vorgeschlagene Standort, westlich der Basketballanlage, hätte nach unseren Prüfungen einen Abstand von ca. 55 m zur Wohnbebauung zwischen der Johann-Georg-Elser-Straße und dem Edith-Stein-Weg und nach Westen einen Abstand von ca. 60 m zur Wohnbebauung am Rudolf-Schwarz-Platz. Üblich und gemäß den Erfahrungswerten sollte eine Skateanlage einen Abstand von mindestens 100 bis 130 m zu Wohnbebauungen aufweisen, damit die entstehenden Lärmpegel noch umweltverträglich sind. Der Abstand von ca. 50 bis 60 m zur Wohnbebauung (allgemeines Wohngebiet gemäß Bebauungsplan) muss als zu gering eingestuft werden, so dass aus Immissionsschutzgründen eine Genehmigung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Im Benehmen mit dem Sportamt wurde zurückliegend für die Planung der Sportanlage Riedberg (2. Bauabschnitt) u.a. ein Konzept erarbeitet, das eine Skateanlage berücksichtigt. Dabei ist ausreichend Fläche vorhanden, neben der Kampfbahn mit Großspielfeld und Laufbahn sowie diversen Kleinfeldern und der 3-Felderhalle eine Skateanlage abzubilden. Aus baurechtlichen Gründen sollte dieser Vorschlag weiterverfolgt werden. Gerne steht das Fachamt für weitere Informationen zu Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. April 2021 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OM 7056 — Direktanregung vom 15. Januar 2021.

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