Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführen
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Stellungnahme des Magistrats vom 30.04.2018, ST 831
Betreff: Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführen Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH hat die Anregung des Ortsbeirates 6 erhalten und begrüßt die Intention, den Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern zukünftig einen Kurzzeittarif für den Schwimmbadbesuch anzubieten. Aktuell gibt es keinen Kurzzeittarif in den Frankfurter Bädern. Die BäderBetriebe planen im Rahmen des Bäderkonzeptes Frankfurt am Main 2025 die Erstellung eines neuen vollumfänglichen Eintrittspreiskonzeptes. Im Rahmen der Konzeptionierung soll auch die Einführung eines Kurzzeittarifes für alle Standorte eingehend geprüft werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Januar 2017OFOF 286/6Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2017OMOM 1091Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführenDirektanregung
- 28. April 2017STST 806Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführenStellungnahme
- 23. Oktober 2017STST 2077Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführenStellungnahme
- 30. April 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 831Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab