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Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführen

Vorlagentyp: STMagistrat
69 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 23.10.2017, ST 2077

Betreff: Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführen Vorläufige Stellungnahme: Die BäderBetriebe Frankfurt GmbH (BBF) ist im Rahmen der ersten Vorprüfung, ob die Einführung eines montäglichen Kurzzeittickets für das Höchster Hallenbad in der Zeit von sieben bis neun Uhr sinnvoll sein könnte, zur Erkenntnis gelangt, dass eine derartige Frage nicht isoliert betrachtet werden darf. Als Betreiber von insgesamt dreizehn öffentlichen Schwimmstätten in Frankfurt am Main ist die BBF gehalten, bei gleichen bzw. ähnlichen Sachverhalten gleichförmige Regelungen für alle Betriebsstätten zu implementieren. Sämtliche Frankfurter Hallenbäder, die nicht der Kategorie Erlebnisbad zuzuordnen sind, verfügen im Segment Schwimmen aktuell über keinen Kurzzeittarif. Würde dieser nun isoliert in nur einer Schwimmstätte eingeführt werden, würde dies mit Sicherheit zu entsprechenden Forderungen an anderer Stelle führen. Insofern gilt es, zunächst im Rahmen der Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die Frankfurter Schwimmstätten die Machbarkeit bzw. Sinnhaftigkeit der Einführung von vormittäglichen Kurzzeittarifen abzuklären.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. Januar 2017OFOF 286/6Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Januar 2017OMOM 1091Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführenDirektanregung
  3. 28. April 2017STST 806Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführenStellungnahme
  4. 23. Oktober 2017Sie sind hier
    STST 2077Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführen
    Stellungnahme
  5. 30. April 2018Antwort des Magistrats · nach 69 WochenSTST 831Im Hallenbad Höchst Kurzzeitticket einführenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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