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Mehr Barrierefreiheit in Frankfurter Parkhäusern

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit in Frankfurter Parkhäusern durch die PBG bestätigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Thematik der barrierefreien Einstellplätze kontinuierlich im Fokus bleibt, um den Anforderungen der Hessischen Garagenverordnung gerecht zu werden.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat führt hierzu aus, dass die PBG (Parkhausbetriebsgesellschaft mbH) seit vielen Jahren die gemäß der Hessischen Garagenverordnung geltenden Vorgaben für barrierefreie Einstellplätze (Anteil min. 3 %) in allen öffentlichen Parkgaragen grundsätzlich umgesetzt hat.

Eine entsprechende Überprüfung wurde aktuell vorgenommen. Im Hinblick auf die darüber hinaus geltenden Vorgaben der Hessischen Garagenverordnung für Einstellplätze mit weiteren "Sonderfunktionen" (von Frauen geführte Kraftfahrzeuge, für Personen mit Kleinkindern und insbesondere mit E-Ladeinfrastruktur) sowie der noch gültigen geringen Mindestbreite für Einstellplätze ist diese Thematik im kontinuierlichen Fokus der PBG.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. November 2021KK 45Mehr Barrierefreiheit in Frankfurter ParkhäusernKAV-Anregung
  2. 25. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 825Mehr Barrierefreiheit in Frankfurter Parkhäusern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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