Mehr Barrierefreiheit in Frankfurter Parkhäusern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Umsetzung der Vorgaben zur Barrierefreiheit in Frankfurter Parkhäusern durch die PBG bestätigt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Thematik der barrierefreien Einstellplätze kontinuierlich im Fokus bleibt, um den Anforderungen der Hessischen Garagenverordnung gerecht zu werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat führt hierzu aus, dass die PBG (Parkhausbetriebsgesellschaft mbH) seit vielen Jahren die gemäß der Hessischen Garagenverordnung geltenden Vorgaben für barrierefreie Einstellplätze (Anteil min. 3 %) in allen öffentlichen Parkgaragen grundsätzlich umgesetzt hat.
Eine entsprechende Überprüfung wurde aktuell vorgenommen. Im Hinblick auf die darüber hinaus geltenden Vorgaben der Hessischen Garagenverordnung für Einstellplätze mit weiteren "Sonderfunktionen" (von Frauen geführte Kraftfahrzeuge, für Personen mit Kleinkindern und insbesondere mit E-Ladeinfrastruktur) sowie der noch gültigen geringen Mindestbreite für Einstellplätze ist diese Thematik im kontinuierlichen Fokus der PBG.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. November 2021KK 45Mehr Barrierefreiheit in Frankfurter ParkhäusernKAV-Anregung
- 25. März 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 825Mehr Barrierefreiheit in Frankfurter ParkhäusernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab