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Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: STMagistrat
23 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2005, ST 819

Betreff:

Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main

Zu 1.:

In Anlage 2 des Nahverkehrsplans (NVP) sind die Einwohner- und Beschäftigtenzahlen für das Jahr 1997 sowie für das Prognosejahr 2007 angegeben. Diese Zahlen basieren auf Einheiten, die im Frankfurter Stadtgebiet in der Regel kleinräumiger eingeteilt sind als die Stadtteile, den so genannten Verkehrszellen. Diese sind wiederum in der, in Verantwortung des hessischen Verkehrsministeriums liegenden, Verkehrsdatenbasis Rhein-Main (VDRM) verankert. Die VDRM beinhaltet u. a. alle Fahrten innerhalb des Rhein-Main-Gebietes für verschiedene Fahrtzwecke. Insgesamt sind in der VDRM ca. 11 Mio. Verkehrsbeziehungen abgebildet. Wegen dieser hohen Fülle an Daten kann die VDRM nicht jedes Jahr aktualisiert werden. Der Stand von 1997 wurde daher für den NVP für das Jahr 2007 hochgerechnet.

Gemäß statistischem Jahrbuch 1998 hatte Preungesheim am 31.12.1997 8.501 Einwohner. Preungesheim ist insgesamt in drei Verkehrszellen eingeteilt (Walter-Kolb-Siedlung - Zelle Nr. 143, Preungesheim - Zelle Nr. 144 und August-Schanz-Str. - Zelle Nr. 146).

In Summe ergeben die in Anlage 2 des NVP aufgeführten Einwohner dieser drei Einzelzellen ebenfalls eine Gesamtzahl von 8.501.

Für die drei Preungesheimer Zellen wird im NVP für 2007, unter Berücksichtigung der neuen Baugebiete, eine Einwohnerzahl von 12.572 prognostiziert. Der aktuelle Wert von 9.196 Einwohnern liegt somit zwischen den Werten von 1997 und 2007 und ist auf die bereits zum Teil erfolgte Besiedlung des Baugebietes Frankfurter Bogen zurückzuführen. Die Einwohnerzahlen des NVP für Preungesheim sind demnach nicht fehlerhaft.

Zu 2.:

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Einwohnerprognose des Nahverkehrsplans war weder das Baugebiet "Edwards Gardens“ noch "Am Hilgenfeld“ planerisch so weit entwickelt, dass sich die zukünftige Einwohnerzahl quantifizieren ließe. In der Prognoserechnung des Nahverkehrsplans wurden diese Gebiete daher zwar als "bis zum Jahr 2007 zu realisierende Bebauung“ (s. Karte Anlage 3) aufgenommen, ihre Einwohnerzahl allerdings noch mit "0 Einwohner“ angesetzt. Mittlerweile sind beide Gebiete teilweise bezogen, worauf der Einwohnerzuwachs dieses an Preungesheim angrenzenden Gebietes von ca. 700 (+14 %) gegenüber 1997 beruht. Die NVP-Ergebnisse werden dadurch aber nicht beeinflusst, da zum einen bei der Schwachstellenanalyse die räumliche Berücksichtigung von entscheidender Bedeutung ist und zum anderen die Abweichung im zu vernachlässigenden Bereich liegt.

Zu 3.:

Zu Beginn der Arbeiten zum NVP im Jahr 2000 wurde davon ausgegangen, dass bis zum Jahr 2007 das Baugebiet Bonames Ost entwickelt ist. Die dann vorhandene Erschließungslücke soll durch den Neubau der Stadtbahnstation Bonames Ost sowie durch die Verschwenkung der Buslinie 28 geschlossen werden. Die im NVP vorgenommene Priorisierung in die Kategorien A und B ist nicht zeitlicher Natur sondern wurde vielmehr nach den Kriterien Größe eines Mangels und möglichem Fahrgastpotenzial vorgenommen. Da das geplante Baugebiet nur schlecht vom ÖPNV erschlossen und eine entsprechende große Erschließungslücke vorhanden wäre, wurde die entsprechende Maßnahme in die Kategorie A eingestuft. Eine Herabstufung in die Kategorie B wird auf Grund des genannten Kategorisierungsschemas nicht vorgenommen. Bis zum Bau des Wohngebietes bleibt die Führung der Linie 28 im Bereich Bonames unverändert.

Zu 4. und 6.:

Die zur Fortschreibung des NVP erarbeitete Analyse des ÖPNV-Angebotes basiert auf einem für das Jahr 2007 entwickelten Prognosefall, der so genannten Basisprognose. Die Basisprognose berücksichtigt die bis zum Prognosehorizont absehbaren Strukturentwicklungen sowie die gesicherten und bis dahin als realisiert unterstellten Maßnahmen im Verkehrsangebot. Die angeführten Maßnahmen

  • Verlängerung der Stadtbahn U 5 zum Frankfurter Berg und
  • Straßenbahnverlängerung zum Frankfurter Bogen

    sind darin enthalten.

    Darüber hinausgehende Maßnahmen des Angebotskonzeptes resultieren aus der Schwachstellenanalyse und dienen der Beseitigung festgestellter Mängel im ÖPNV. Die Basis für diese Analyse stellt das von der Stadtverordnetenversammlung bereits im Jahr 2003 beschlossene Anforderungsprofil dar. Sie unterliegen demnach einer definierten Methodik und werden nicht willkürlich zusammengestellt. Die Methodik entspricht dem Leitfaden des Landes Hessen zur Aufstellung von Nahverkehrsplänen. Weitere Maßnahmen (Mehrangebot) können außerhalb des NVP im Rahmen der weiterführenden Nahverkehrsplanung festgelegt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. Februar 2005OFOF 719/10Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am MainOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 8. März 2005OAOA 1907Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main Vortrag des Magistrats vom 10.12.2004, M 239Anregung
  3. 2. August 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 Wochen
    STST 819Fortschreibung des Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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