Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen Bauten
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.05.2019, ST 818
Betreff: Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen Bauten Zu 1.: Nach den vorgeschriebenen Bauwerksprüfungen entsprechend DIN 1076 müssen alle Bauteile an Brückenbauwerken handnah geprüft werden. Eine handnahe Prüfung ist nur dann sinnvoll, wenn alle Bauwerksteile auch sichtbar sind. Eine Begrünung schränkt die Prüfbarkeit ein oder macht sie im Extremfall unmöglich. Daher lehnt der Magistrat Begrünungen an Ingenieurbauwerken im Allgemeinen ab. In der Vergangenheit wurden stellenweise Stützwände bepflanzt. Diese können derzeit nur stichprobenartig kontrolliert werden. Ergeben sich hier Verdachtsfälle, muss die Begrünung für eine Prüfung vollflächig zurückgeschnitten werden.
Zu 2.: Aus oben genannten Gründen eignet sich kein Brückenbauwerk für eine Begrünung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2019OFOF 676/10Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen BautenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Januar 2019OMOM 4148Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen BautenDirektanregung
- 3. Mai 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 818Begrünung von Betonpfeilern und ähnlichen BautenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab